Was tun bei Ablehnung des Folgeantrags von syrischen Kriegsdienstverweigerern als „unbeachtlich“?
Leider ist das BAMF bislang nicht bereit, gestützt auf die Entscheidung des EUGH vom 19.11.2020 syrischen Kriegsdienstverweigerern den Flüchtlingsstatus zuzubilligen: Bei Tausenden von Betroffenen, die dem Rat von Flüchtlingsorganisationen folgend einen Asylfolgeantrag gestellt haben,...