"Jeder Einzelfall zählt" Ihre Spende auch

Liebe Freundinnen und Freunde,auch in diesem Jahr bitten wir um eine kleine Extraspende an den Flüchtlingsrat Niedersachsen zur Unterstützung unserer Arbeit, vor allem der stetig wachsenden Einzelfallhilfe; exemplarisch seien dazu ein paar Beispiele aus...

Leistungsumstellung § 2 AsylbLG

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 04.09.2007 die Kommunen verpflichtet, allen Flüchtlingen, die derzeit bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG analog SGB XII erhalten, zuvor allerdings weniger als 48...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!