Rubrik: Aktuelles


Das Land ist bei Flüchtlingen zu restriktiv - Artikel und Leserbrief

Meldung vom Dienstag den 18.12.2007 · noch keine Kommentare

Hildesheimer Allgemeine Zeitung
Machens will mehr Milde - „Das Land ist bei Flüchtlingen zu restriktiv”

Von Michael B. Berger - Für wesentlich mehr Milde in der Flüchtlingspolitik macht sich Hildesheims Oberbürgermeister Kurt Machens (parteilos) stark. „Wir würden als Stadt wesentlich großzügiger bei der Gewährung von Bleiberechten vorgehen - uns sind aber durch harte Vorgaben vom Innenministerium die Hände gebunden”, sagte der Oberbürgermeister im Gespräch mit dieser Zeitung. Machens nannte es „absurd”, dass Flüchtlingen wegen jahrelang zurückliegender Passvergehen ein Bleiberecht verwehrt werde. » Den ganzen Beitrag lesen…

Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen

Meldung vom Sonntag den 9.12.2007 · noch keine Kommentare

Am 28.08.2007 ist das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft getreten, nach dem Menschen, die seit langem in Deutschland mit einer Duldung leben, im Rahmen einer sogenannten Altfallregelung unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Bei einer Dienstbesprechung am 22.08.2007 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) den Vertretern der Ausländerbehörden Antworten zu den sich bei der Umsetzung der Altfallregelung ergebenden Fragen erteilt. Auch wenn diese Antworten nicht die Qualität von Verwaltungsvorschriften haben, ist davon auszugehen, dass sie von den - der Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium unterliegenden - Mitarbeitern der Ausländerbehörden als wichtige Entscheidungshilfen betrachtet werden.

Diese Antworten des Nds. MI sind nunmehr von Frau Dr. Barbara Weiser mit den Hinweisen des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 02.10.2007 verglichen worden siehe hier als pdf.

Der Vergleich kann als Argumentationshilfe für die Notwendigkeit einer humaneren Umsetzung der Regelung in Niedersachsen, aber sicherlich auch von der Regierungskoalition als Lesehilfe zum besseren Verstehen unserer Kritik genutzt werden.

In der Abhandlung werden nur die Aspekte dargestellt, in denen die Antworten des Nds. MI wesentlich von den Umsetzungshinweisen des BMI abweichen. Die Darstellung ist eng an dem jeweiligen Wortlaut orientiert; eigene Schlussfolgerungen erfolgen jeweils im Anschluss an die Ausführungen des Nds. MI / des BMI.

Herzliche Grüße
Norbert Grehl-Schmitt

Zum Nikolaus - “Goldene Rute” für Uwe Schünemann

Meldung vom Donnerstag den 6.12.2007 · noch keine Kommentare

Gestern wurde von den Jugendlichen ohne Grenzen ­ JoG der “Beste Abschiebeminister 2007 gewählt.Alle Innenminister hatten gute Chancen auf den Titel, denn die Abschiebepraxis der Bundesrepublik ist nach wie vor unmenschlich und steht im krassen Wiederspruch zu den Kinder- und Menschenrechten und viel zu wenige haben trotz Bundestagsbeschluss ein Bleiberecht erhalten.

Die “Auszeichnung geht dieses Jahr an den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann, der damit Günther Beckstein ablöst.

Ausschlaggebend für seine Wahl waren folgende Kriterien: Uwe Schünemann setzte sich zusammen mit seinem Amtsvorgänger Günther Beckstein für eine “”Duldung zur Arbeitsplatzsuche” als Grundlage der von der Innenministerkonferenz im November 2006 verabschiedeten Bleiberechtsregelung ein. Damit verschärfte sich die Situation vieler bleibeberechtigten Flüchtlinge.

» Den ganzen Beitrag lesen…

Aufenthaltserlaubnis für Syrer auch ohne gültige Papiere

Meldung vom Donnerstag den 6.12.2007 · noch keine Kommentare

Eine Meldung aus dem Göttinger Tageblatt über eine offenbar interessante Entscheidung des VG Göttingen (Az. 2 A 208/07) zur Erteilung einer AE an Syrer auch ohne Vorlage gültiger Papiere.

071110-goetageblatt.gif

gez. Kai Weber

Nachtrag: Die Entscheidung findet sich im vollen Wortlaut in der Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen OVG

BayVGH Anerkennung konvertierter Iraner

Meldung vom Donnerstag den 6.12.2007 · noch keine Kommentare

Verbot der Abschiebung von zum Christentum bekehrtem ehemaligem Moslem aufgrund iranischen MissionierungsverbotsArt. 10 Abs. 1b der Richtlinie 2004/83/EG erweitert den Bereich geschützter religiöser Betätigung gegenüber dem bisher geschützten Bereich des so genannten religiösen Existenzminimums und der Genfer Flüchtlingskonvention. Gegenüber dem religiösen Existenzminimum, dem sog. forum internum, umfasst der Begriff der Religion nunmehr auch die Teilnahme an religiösen Riten in der Öffentlichkeit, wie z.B. missionarische Betätigung. Aufgrund des aus islamisch iranischer Sicht bestehenden absoluten Missionierungsverbots für Christen ist ein Asylantrag eines iranischen Christen erfolgreich.

Urteil als pdf

gez. Rechtsanwalt Ünal Zeran

Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen

Meldung vom Donnerstag den 6.12.2007 · noch keine Kommentare

Im Norden schneller Bleiberecht
Grüne vergleichen Anerkennungsquoten von Geduldeten in den Landkreisen

Von Michael B. Berger

img278976.gif

HAZ 05.12.2007

Hannover. Gut ein Jahr ist die Bleiberechtsregelung in Kraft, auf die sich die deutschen Innenminister geeinigt haben. Knapp 2362 Menschen, die zuvor in Niedersachsen in rechtlich unsicheren Verhältnissen lebten, haben in diesem Zeitraum nach Auskunft des Innenministeriums eine Aufenthaltserlaubnis bekommen - von 6800 Antragstellern unter den 20 000 Geduldeten. Doch scheint es in manchen Landkreisen » Den ganzen Beitrag lesen…

Bundesweite Bilanz zum IMK-Bleiberecht: Rot-Rot Berlin auf viertletztem Platz

Meldung vom Freitag den 30.11.2007 · noch keine Kommentare

Nach der (ärgerlicherweise zunächst unvollständigen) Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei und den hierzu ergänzenden Angaben auf eine Nachfrage der Grünen lassen sich nunmehr auch Prozentberechnungen zum Ergebnis der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 16.11.2006 anstellen, vgl. hier (pdf).

Demnach sieht die Bilanz der IMK-Regelung zum Stichtag 30.09.2007 wie folgt aus:
Gewonnen in der Hauptdisziplin Aufenthaltserlaubnisse im Verhältnis zu Geduldeten haben Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Bei den Aufenthaltserlaubissen im Verhältnis zu gestellten Anträgen liegen Bayern, Rh-Pfalz, Hessen und Brandenburg vorn. Auf den vier letzten Plätzen finden sich jeweils Berlin, Bremen, MeckPomm und das Saarland. Es ist offensichtlich, das Rot-Rot-Berlin die nicht nur beim Bleiberecht extrem restriktiv handelnde Berliner Ausländerbehörde nach wie vor politisch weder unter Kontrolle hat, noch hierzu hinreichend nachdrückliche Anstrengungen unternimmt.

Die Zusammenstellung als Tabelle vom Flüchtlingsrat Hessen gibt es hier als pdf.

gez. Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de

Prof. Hoffmann: Umsetzung EU-Richtlinien im zweiten Änderungsgesetz zum ZuwG

Meldung vom Freitag den 30.11.2007 · noch keine Kommentare

Hier das Referat (hier als pdf) von Prof. Dr. Holger Hoffmann zur Umsetzung diverser EU-Richtlinien im zweiten Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz, gehalten auf einer Tagung des “Netzwerks Flüchtlingshilfe in Niedersachsen” am 23.11.2007 in Hannover.

Dass Prof. Hoffmann mit seiner Kritik an der mangelhaften Umsetzung der Aufnahmerichtlinie richtig liegt, hat jetzt auch die EU -Kommission bestätigt - was für eine (traurige) Genugtuung für ihn - und was für eine Ohrfeige für die Gesetzeskonstrukteure: Hier die “grüne”. » Den ganzen Beitrag lesen…

Leistungsumstellung § 2 AsylbLG

Meldung vom Freitag den 30.11.2007 · noch keine Kommentare

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 04.09.2007 die Kommunen verpflichtet, allen Flüchtlingen, die derzeit bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG analog SGB XII erhalten, zuvor allerdings weniger als 48 Monate im Grundleistungsbezug nach § 3 AsylbLG standen, bis zur Erfüllung von insgesamt 48 Monaten wieder Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erhalten. Dagegen haben eine ganze Reihe von Flüchtlingen mit Erfolg Rechtsmittel eingelegt.

» Den ganzen Beitrag lesen…

Guinea: Abschiebungen wieder möglich - keine Delegationen mehr

Meldung vom Freitag den 30.11.2007 · noch keine Kommentare

Nachfolgend eine Mitteilung aus dem Innenministerium Rheinland-Pfalz bezüglich Abschiebungen nach Guinea und Delegationen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail vom 31. August 2007 hatte ich Sie informiert, dass bezüglich Rückführungen nach Guinea bis auf weiteres von einem tatsächlichen Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG auszugehen ist.

Nach Mitteilung des BMI vom 08. November 2007 haben inzwischen Gespräche mit dem guineischen Botschafter, Herrn Alexandre Cécé Loua, stattgefunden. Danach erklärte der Botschafter, dass sich der Beschluss der guineischen Regierung über die Aussetzung der Rückübernahme auf die Entsendung von Identifizierungsmissionen beschränke. Grundsätzlich erkenne Guinea die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger an.

Künftig wird es keine guineischen Identifizierungsdelegationen mehr geben. Identifizierungen und Passersatzbeschaffung sollen zukünftig in enger Zusammenarbeit mit der guineischen Botschaft, Herrn Konsul Toure, erfolgen. Die Botschaft möchte sich ein umfassendes Bild des Rückzuführenden machen. Bei PEP-Beantragung sind deshalb von jetzt an Originale vorzulegen und gfs. Angaben über Straffälligkeit, Krankheiten und Zeitpunkt des Aufgriffs des ausreisepflichtigen Guineers mitzuteilen. Der Botschafter forderte ausdrücklich dazu auf, die Botschaft im Vorfeld mit Fragen aller Art zur Passbeschaffung zu kontaktieren.

Rückführungen nach Guinea sind laut BMI ab sofort grundsätzlich wieder möglich und werden auch von der Bundespolizei bei Bedarf begleitet, zur Zeit akzeptiert Guinea allerdings nur Rückführungen im Linienverkehr.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag