Flüchtlingsrat begrüßt Verzicht auf landesinterne Wohnsitzauflage
Mit Erlass vom 20.09.2016 hat das Innenministerium angeordnet, anerkannten und aufgenommenen Flüchtlingen keine Wohnsitzauflage nach §12a Abs. 2 – 4 AufenthG zu erteilen. Das bedeutet, dass die Betroffenen ihren Wohnsitz in Niedersachsen frei wählen,...