Bedingte Krankenkostenübernahme für syrische Flüchtlinge
Mit Erlass vom 24.07.2014 hat das niedersächsische Innenministerium Regelungen zur Übernahme von Krankenkosten für syrische Flüchtlinge getroffen, die auf der Grundlage privater Verpflichtungserklärungen in Niedersachsen aufgenommen wurden. Eine Bewertung findet sich hier. Mit diesem Erlass...