Der Presseerklärung des nds. Innenministers zur Übernahme von Krankenversicherungskosten für Flüchtlinge aus Syrien, die auf der Grundlage persönlicher Verpflichtungserklärungen aufgenommen wurden, ist u.a. der Hinweis zu entnehmen, dass Verpflichtungsgeber_innen auch nachträglich von ihren Verpflichtungen entbunden werden können, wenn aus einer Krankenbehandlung noch Rechnungen zu begleichen sind.