23.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

In diesem Kapitel wird beschrieben, welche aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die verschiedenen Flüchtlingsgruppen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthG gelten. Im Einzelnen sind das Flüchtlinge, die über ein Landesaufnahmeprogramm eingereist sind und eine Aufenthaltserlaubnis...

16.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Die Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG ist mit der Erteilung der Arbeitserlaubnis für das konkrete Arbeitsverhältnis verbunden (vgl. Kap. 16.1). Eine weitere Beschäftigung dürfen Sie nur dann ausüben, wenn die Ausländerbehörde Ihnen das...

18.3 Arbeit und Ausbildung

Ihre Zugang zum Arbeitsmarkt hängt davon ab, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder nach § 23a AufenthG haben. a) Zugang zum Arbeitsmarkt bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs....

16.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG, kann die Ausländerbehörde die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis, die wegen des Arbeitsverhältnisses erteilt wurde, zeitlich...

18.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Welche Sozialleistungen Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wenn Sie bereits längere Zeit gearbeitet haben, erhalten Sie unter Umständen das so...
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