23.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie nicht arbeiten und über das Arbeitsverhältnis krankenversichert sind, richtet sich Ihre medizinische Versorgung nach Ihrem Sozialleistungsbezug: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG, erteilt nach Landesaufnahmeprogramm erhalten Sie Leistungen nach dem...

20.7 Die Folgen einer Abschiebung

Bei einer Abschiebung wird in Ihren Pass oder in Ihr Passersatzpapier (laissez passer) der Begriff “abgeschoben” gestempelt, so dass Sie auch gegenüber den Behörden Ihres Landes als Flüchtling kenntlich sind. Dies hat möglicherweise unangenehme...

19.2 Recht auf Wiederkehr

Personen, die als Kinder schon einmal mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland gelebt haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthG erhalten. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn seit der Ausreise noch...

22.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG erhalten haben, hatten Sie bereits vorher eine Aufenthaltserlaubnis. Mit Ausstellung dieser Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde anerkannt, dass es für Sie aufgrund Ihrer...

17.3 Arbeit und Ausbildung

Ihre Zugang zum Arbeitsmarkt hängt davon ab, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG haben. a) Zugang zum Arbeitsmarkt bei einer Aufenthaltserlaubnis...

17.4 Soziale Sicherung

a) Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG oder nach § 25 Abs. 5 AufenthG, wenn die Entscheidung über die Aussetzung Ihrer Abschiebung noch keine 18 Monate zurückliegt; d.h. dass...

15.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie über Ihr Arbeitsverhältnis gesetzlich krankenversichert und haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im gleichen Umfang wie Deutsche. Wenn Sie...

17.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie nicht arbeiten und über das Arbeitsverhältnis krankenversichert sind, richtet sich Ihre medizinische Versorgung nach Ihrem Sozialleistungsbezug: a) Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG oder nach § 25...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!