20.5 Mitwirkungshaft

Durch das Migrationspaket wurde die sog. Mitwirkungshaft neu eingeführt. Ein Gericht kann anordnen, dass Sie für längstens 14 Tage in Haft genommen werden, damit durchgesetzt werden kann, dass Sie bei den Vertretungen des Staates,...

23.4 Soziale Sicherung

Auch hier kommt es darauf an, welchen Aufenthaltstitel Sie genau haben: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG, erteilt nach Landesaufnahmeprogramm erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn die Aufnahme wegen des Krieges...

20.6 Die Durchführung der Abschiebung

Nach dem Nds. Rückführungserlass muss die Ausländerbehörde vor einer Abschiebung prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder einer Duldung möglich ist, insbesondere durch die Einschaltung der Härtefallkommission, die Anwendbarkeit der Bleiberechtsregelungen...

23.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie nicht arbeiten und über das Arbeitsverhältnis krankenversichert sind, richtet sich Ihre medizinische Versorgung nach Ihrem Sozialleistungsbezug: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG, erteilt nach Landesaufnahmeprogramm erhalten Sie Leistungen nach dem...

20.7 Die Folgen einer Abschiebung

Bei einer Abschiebung wird in Ihren Pass oder in Ihr Passersatzpapier (laissez passer) der Begriff “abgeschoben” gestempelt, so dass Sie auch gegenüber den Behörden Ihres Landes als Flüchtling kenntlich sind. Dies hat möglicherweise unangenehme...

19.2 Recht auf Wiederkehr

Personen, die als Kinder schon einmal mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland gelebt haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthG erhalten. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn seit der Ausreise noch...

22.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG erhalten haben, hatten Sie bereits vorher eine Aufenthaltserlaubnis. Mit Ausstellung dieser Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde anerkannt, dass es für Sie aufgrund Ihrer...
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