19.2 Recht auf Wiederkehr

Personen, die als Kinder schon einmal mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland gelebt haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthG erhalten. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn seit der Ausreise noch...

22.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG erhalten haben, hatten Sie bereits vorher eine Aufenthaltserlaubnis. Mit Ausstellung dieser Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde anerkannt, dass es für Sie aufgrund Ihrer...

19.3 Petition

Eine Petition ist kein Rechtsmittel, sondern ein Bittbrief, der sich an das zuständige Parlament, also den Niedersächsischen Landtag, richtet. Darin können Sie Ihre persönliche Situation schildern und um das bitten, was Ihnen am Herzen...

22.3 Arbeit und Ausbildung

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG dürfen Sie nicht immer ohne weiteres arbeiten. Die Ausländerbehörde kann Ihnen aber generell erlauben, erwerbstätig zu sein. In Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird dann die...

22.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Welche Sozialleistungen Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wenn Sie bereits längere Zeit gearbeitet haben, erhalten Sie unter Umständen das so...

19.6 Kirchenasyl

Die Unterbringung in einer religiösen Gemeinde, das Kirchenasyl, ist für einige Flüchtlinge der letzte Ausweg vor der akut drohenden Abschiebung. In der Regel wird der Flüchtlingen gewährte Schutz in Kirchen von den Behörden respektiert,...

22.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie über Ihr Arbeitsverhältnis gesetzlich krankenversichert und haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im gleichen Umfang wie Deutsche. Wenn Sie...
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