23.4 Soziale Sicherung
Auch hier kommt es darauf an, welchen Aufenthaltstitel Sie genau haben: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG, erteilt nach Landesaufnahmeprogramm erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn die Aufnahme wegen des Krieges...