23.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG erhalten, können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt übernimmt dafür die Miete, solange Sie kein oder nur geringes eigenes Einkommen...