24.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
Für die Aufnahme aus dem Ausland kann aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 S. 1 AufenthG erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis muss erteilt werden, wenn das Bundesinnenministerium „zur Wahrung politischer...