24.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Für die Aufnahme aus dem Ausland kann aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 S. 1 AufenthG erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis muss erteilt werden, wenn das Bundesinnenministerium „zur Wahrung politischer...

24.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG erhalten, können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt übernimmt dafür die Miete, solange Sie kein oder nur geringes eigenes Einkommen haben....

24.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen.  Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...

24.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Welche Sozialleistungen Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wenn Sie bereits längere Zeit gearbeitet haben, erhalten Sie unter Umständen das so...

24.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie über Ihr Arbeitsverhältnis gesetzlich krankenversichert und haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im gleichen Umfang wie Deutsche. Wenn Sie...

24.6 Familienleistungen

Kindergeld Jede deutsche Familie hat unabhängig von ihrer Einkommenssituation Anspruch auf ein monatliches Kindergeld von 204 Euro im Monat für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro...

20.3 Überstellungshaft

Im Rahmen des Dublin III-Verfahrens (siehe Kapitel 6.1) dürfen -nach einer Einzelfallprü­fung – Personen zur Sicherstellung von Überstellungsverfahren in Haft genommen werden, wenn eine erhebliche Fluchtgefahr besteht, die Haft verhältnismäßig ist und „weniger einschnei­dende...

23.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wohnen Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG erhalten, können Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt übernimmt dafür die Miete, solange Sie kein oder nur geringes eigenes Einkommen...

20.4 Ausreisegewahrsam

Unabhängig von den Voraussetzungen für Abschiebungshaft kann ein Gericht Ausreisegewahrsam anordnen, um „die Durchführbarkeit der Abschiebung zu sichern“. Steht der Termin der Abschiebung fest, können Sie für die Dauer von längstens zehn Tagen in...
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