# Asylverfahren
6.1 Die Dublin-III-Verordnung: Regelungen für die Zuständigkeit für das Asylverfahren
Da ein Flüchtling innerhalb der europäischen Union nur in einem EU-Mitgliedstaat ein Asylverfahren durchlaufen soll, haben die Staaten der EU in der Dublin-III-Verordnung festgelegt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Ist...
3.3 Voraussetzungen für die Feststellung von anderen („nationalen“) Abschiebungsverboten
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie nicht in Ihr Herkunftsland abgeschoben werden, auch wenn Sie weder als Asylberechtigte*r, Flüchtling noch als subsidiär Schutzberechtigte/r anerkannt wurden: Verbot der Abschiebung nach § 60 Abs. 5 AufenthG aufgrund...
3.4 Folgeantrag
Besonderheiten gelten, wenn Sie bereits früher einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Jeder weitere Asylantrag ist ein so genannter Folgeantrag. In diesem Fall prüft das BAMF zunächst, ob es Gründe gibt, die ein Wiederaufgreifen...
5.2 Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte/r
Wenn die Anerkennung als Asylberechtigter und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, dass Sie als subsidiäre Schutzberechtigter anerkannt werden (vgl. Kapitel 3.2). In diesem Fall kann das Bundesamt schreiben:...
3.2 Voraussetzungen für die Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
Schutzberechtigte/r In § 4 AsylG sind eine Reihe von Gefahren aufgezählt, die dazu führen können, dass Sie als subsidiär Schutzberechtigte/r anerkannt werden, auch wenn Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte*r und Flüchtling abgelehnt wurde:...
1.1 Wer kann einen Asylantrag stellen?
Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden. Zuerst...
1.2 Wie und wo stellt man einen Asylantrag?
Einen Asylwunsch, ein sogenanntes Asylgesuch, können Sie nach der Einreise grundsätzlich bei jeder Behörde, auch bei der Polizei, äußern. Diese Behörde wird Sie dann in Niedersachsen im Regelfall zu einem Ankunftszentrum schicken. Wenn Sie...
2. Die Anhörung
Die Anhörung ist für Sie das wichtigste Ereignis während Ihres Asylverfahrens. Was Sie in Ihrem “Interview” sagen, ist entscheidend und kann später kaum noch korrigiert werden.