# Asylverfahren
1.1 Wer kann einen Asylantrag stellen?
Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden. Zuerst...
1.2 Wie und wo stellt man einen Asylantrag?
Einen Asylwunsch, ein sogenanntes Asylgesuch, können Sie nach der Einreise grundsätzlich bei jeder Behörde, auch bei der Polizei, äußern. Diese Behörde wird Sie dann in Niedersachsen im Regelfall zu einem Ankunftszentrum schicken. Wenn Sie...
2. Die Anhörung
Die Anhörung ist für Sie das wichtigste Ereignis während Ihres Asylverfahrens. Was Sie in Ihrem “Interview” sagen, ist entscheidend und kann später kaum noch korrigiert werden.
2.1 Vor der Anhörung
Schon vor der Anhörung können Sie Einiges tun, um zu einem guten Verlauf beizutragen und Ihre Chancen auf eine Anerkennung als Flüchtling zu erhöhen: Wenn Sie die Möglichkeit haben, besuchen Sie vor der Anhörung...
2.2 Während der Anhörung
Während der Anhörung werden Ihre Aussagen auf Deutsch protokolliert. Das Protokoll ist die Grundlage für die Entscheidung im Asylverfahren. Am Ende muss das Protokoll Ihnen noch einmal zurückübersetzt werden. Danach müssen Sie unterschreiben, dass...
2.3 Nach der Anhörung
Nach der Anhörung entscheidet das Bundesamt über Ihren Asylantrag. Diese Entscheidung erhalten Sie einige Zeit nach Ihrer Anhörung mit der Post. Üblich ist, dass Sie Ihre Post in der Postausgabestelle der Erstaufnahmeeinrichtung (LAB) abholen...
3. Wer bekommt Asyl?
Um als Flüchtling ein Aufenthaltsrecht zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten: 1. Die Anerkennung als “Asylberechtigte*r” nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) oder als “Flüchtling” nach § 3 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG). Unter...
3.1 Voraussetzungen für die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung
Grundlage für die Anerkennung nach Art. 16a GG und § 3 Abs. 1 AsylG ist die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Nach § 3 Abs. 1 AsylG ist ein Flüchtling eine Person, die sich...
3.2 Voraussetzungen für die Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
Schutzberechtigte/r In § 4 AsylG sind eine Reihe von Gefahren aufgezählt, die dazu führen können, dass Sie als subsidiär Schutzberechtigte/r anerkannt werden, auch wenn Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte*r und Flüchtling abgelehnt wurde:...