Die Kronjuwelen der Bundesrepublik
von RA Peter Fahlbusch Frankreich hat(te) seine Kronjuwelen im Louvre untergebracht, in der Bundesrepublik findet sich dergleichen -zumindest nach Auffassung vieler Verfassungsrechtler- in Art. 104 GG. Hüben wir drüben nun steht es nicht ganz...