Abschiebungshaft

von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch Vor einem knappen Jahr hat der Gesetzgeber § 62d AufenthG eingeführt, nach dem jedem und jeder von einer Abschiebungshaftanordnung Betroffenen ein Pflichtanwalt bestellt werden muss, sofern er oder sie noch...

Zwischenbilanz Abschiebungshaft

Seit 3 ½ Monaten gibt es mit § 62d AufenthG eine Rechtsgrundlage für die Beratung in Abschiebungshaft: Betroffene haben Anspruch auf die Beratung durch eine:n Anwält:in, sofern sie anwaltlich noch nicht vertreten werden. Das...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!