20.3 Überstellungshaft

Im Rahmen des Dublin III-Verfahrens (siehe Kapitel 6.1) dürfen -nach einer Einzelfallprü­fung – Personen zur Sicherstellung von Überstellungsverfahren in Haft genommen werden, wenn eine erhebliche Fluchtgefahr besteht, die Haft verhältnismäßig ist und „weniger einschnei­dende...

20.4 Ausreisegewahrsam

Unabhängig von den Voraussetzungen für Abschiebungshaft kann ein Gericht Ausreisegewahrsam anordnen, um „die Durchführbarkeit der Abschiebung zu sichern“. Steht der Termin der Abschiebung fest, können Sie für die Dauer von längstens zehn Tagen in...

20.5 Mitwirkungshaft

Durch das Migrationspaket wurde die sog. Mitwirkungshaft neu eingeführt. Ein Gericht kann anordnen, dass Sie für längstens 14 Tage in Haft genommen werden, damit durchgesetzt werden kann, dass Sie bei den Vertretungen des Staates,...

20.6 Die Durchführung der Abschiebung

Nach dem Nds. Rückführungserlass muss die Ausländerbehörde vor einer Abschiebung prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder einer Duldung möglich ist, insbesondere durch die Einschaltung der Härtefallkommission, die Anwendbarkeit der Bleiberechtsregelungen...
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