Neubeginn der Überstellungsfrist in Dublin-Verfahren bei Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO?
Gemäß Art. 20 Abs. 1 d) Dublin II VO (Art. 29 Abs. 1 Dublin III VO) muss eine Überstellung eines Flüchtlings aus dem ersuchenden Mitgliedstaat in den zuständigen Mitgliedstaat innerhalb von 6 Monaten nach...