Rücknahme der Berufung: Suada D. erhält Aufenthaltsrecht

Mit großer Freude nehmen wir die heutige Erklärung des niedersächsischen Innenministeriums zur Kenntnis, mit der das Land im Einvernehmen mit dem Landkreis Wittmund eine schnelle Lösung im Fall der Suada D. herbei geführt und damit ein Aufenthaltsrecht für die Familie ermöglicht hat. Wir nehmen dies als gutes Zeichen, dass das Land Niedersachsen nun bald auch den im Koalitionsvertrag versprochenen Erlass zur Ermöglichung eines Aufenthaltsrechts auf der Grundlage von §25 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 8 EMRK auf den Weg bringen wird. Auf dieser Rechtsgrundlage hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg Suada D. ein Aufenthaltsrecht zugesprochen. Den Hintergrund zu dem Fall finden Sie hier

Kai Weber

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