Hinweise zum Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Heranwachsende nach §25a Aufenthaltsgesetz
Gegen Ende diesen Jahres werden viele junge Volljährige, die vor 4 bis 5 Jahren im Alter von 16 Jahren (viele davon unbegleitet) nach Deutschland geflüchtet sind, 21 Jahre alt. Viele leben bereits 4 bis...