Erlasse zu § 12a Wohnsitznahme: Anerkannte Flüchtlinge sollen nicht in Bundesland der Erstaufnahme „zurückgeschickt“ werden
Das niedersächsische Innenministerium hat zwei Erlasse für die Anwendung des § 12a AufenthG, der die Wohnsitzname von anerkannten Flüchtlingen bestimmt, herausgebracht. Im ersten Erlass vom 10.08.2016 wird u.a. darauf hingewiesen, dass kein Anlass gesehen...