18.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

In diesem Kapitel wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen nach einem Ersuchen an die Nds. Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG (siehe a) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG nach eine Altfall-...

16.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Seit 2009 kann Flüchtlingen mit einer Duldung, die eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder die seit drei Jahren eine qualifizierte Beschäftigung ausüben, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetz am 06.08.2016...

16.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wohnen Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG erhalten Sie nur, wenn Sie ausreichenden Wohnraum haben. Reisen und Umziehen Innerhalb Deutschlands dürfen Sie sich frei bewegen. Sie können nur in und durch die Europäische Union...

16.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Die Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG ist mit der Erteilung der Arbeitserlaubnis für das konkrete Arbeitsverhältnis verbunden (vgl. Kap. 16.1). Eine weitere Beschäftigung dürfen Sie nur dann ausüben, wenn die Ausländerbehörde Ihnen das...

18.3 Arbeit und Ausbildung

Ihre Zugang zum Arbeitsmarkt hängt davon ab, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder nach § 23a AufenthG haben. a) Zugang zum Arbeitsmarkt bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs....

16.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG, kann die Ausländerbehörde die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis, die wegen des Arbeitsverhältnisses erteilt wurde, zeitlich...

18.4 Soziale Sicherung

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf soziale Leistungen. Welche Sozialleistungen Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wenn Sie bereits längere Zeit gearbeitet haben, erhalten Sie unter Umständen das so...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!