A. Umgang mit (Teil-)Ablehnung eines Asylantrages
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./LAG FW Niedersachsen: Arbeitshilfen zum Thema Erhalt des subsidiären Schutzes auf Deutsch, Arabisch und Tigrinya (Stand: Dezember 2016).
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.: Arbeitshilfe zum Umgang mit BAMF-Bescheiden bei teilweise oder vollständiger Ablehnung eines Asylantrages (Stand: Februar 2017).
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.: Infoblatt zum Rechtsschutz im Asylverfahren (Stand: Januar 2018).
Arbeitskreis runder Tisch Integration Gebhardshagen: Arbeitshilfe zur Frage „Abgelehnter Asylantrag- Bedeutet das auch Abschiebung?“ (Stand: Mai 2017).
B. Informationen zum Verfahren bei der nds. Härtefallkommission
LAG FW Niedersachsen: Arbeitshilfe zu Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission (Stand: März 2017).
LAG FW Niedersachsen: Infoblätter zu Eingaben bei der Härtefallkommission:
- zum Ablauf
- für Betroffene
- für Unterstützer:innen
- Ausfüllhilfe Härtefalleingaben- Seite der nds. Härtefallkommission
C. Bleiberechtsregelungen
I. Allgemeines
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Kapitel 9.2 des Online-Leitfadens für Flüchtlinge (Stand: März 2018).
Netzwerk „Berlin hilft“: Ausführungen zum Thema Aus Duldung in Aufenthaltserlaubnis (Stand: Juli 2018).
II. Informationen zu §§25 a & b AufenthG
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Bleiberecht für junge Geflüchtete nach § 25a Aufenthaltsgesetz- Eine Arbeitshilfe für Beratende und Unterstützer:innen in Niedersachsen (Stand: Januar 2022).
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./ Projekt „Wege ins Bleiberecht“: Broschüre- Die Aufenthaltserlaubnis nach §25b AufenthG ( Stand: März 2020).
Der Paritätische Gesamtverband: Arbeitshilfe zu den Bleiberechtsregelungen gem. § 25a und § 25b AufenthG und ihre Anwendung (Stand: November 2017).
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.: Gutachten zur praktischen Anwendung und Durchsetzung von Bleiberechtsregelungen (Stand: Dezember 2018) + Infoblätter auf den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Dari, Farsi, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Hindi.
D. Einbürgerung
Bundesinnenministerium: Handlungsempfehlungen zur Identitaetsklärung (Stand: 20. Juni 2019).
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Deutsch sein? Aber klar! – Wege zur Einbürgerung (Stand: Juni 2021).
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Erfolgsfaktoren einer gelingenden Einbürgerungspraxis – Expertise des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und Migration im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Stand: Juli 2021).
GGUA / Projekt Q: Fachinformationen 2021 – Übersichten zur Einbürgerung und Tilgungsfristen im BZR(G) bei Straftaten (Stand: Mai 2021).
Wissenschaftliche Dienste des Bundestags: Der Aufenthalt und die Einbürgerung Staatenloser (Stand: 6. März 2019).
E. Informationen für Staatsangehörige bestimmter Herkunftsländer
Syrien
Pro Asyl (12/2020): Musterschriftsätze für Asylfolgeanträge für syrische Kriegsdienstverweigerer:
- Musterschriftsatz für anwaltlich Vertretene Folgeantragsteller
- Musterschriftsatz und für Antragsteller ohne anwaltliche Vertretung
Beide Musteranträge finden sich mit weiteren Hinweisen auch hier: https://www.proasyl.de/praktische-links-und-informationen/
Infoblatt zum Thema Folgeantrag für Syrer nach dem EuGH-Urteil auf Deutsch und Arabisch
Info Folgeantrag Syrien -Deutsch
Info Folgeantrag Syrien- Arabisch
Afghanistan
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Fact Sheet für afghanische Staatsangehörige (Stand: November 2017).
Sudan
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Informationen für sudanesische Staatsangehörige hier (Stand: Februar 2020) und hier ( Stand: März 2020).
F. Fachberatungsstellen
Bei Fragen zum Arbeitsmarkzugang/ Ausbildungen: Beratungsstellen des Projektes AZF III.
Bei Fragen zu Eingaben bei der Härtefallkommission: Fachberatungsstelle zu Eingaben bei der Härtefallkommission: Faltblatt Fachberatung HFK.