Aktuelle Informationen für sudanesische Geflüchtete; Kundgebung am 06. März 2020 in Hannover

Kundgebung gegen Abschiebungen in den Sudan, Fr., 06. März 2020, 15 Uhr, Hannover

Treffen für Sudanes:innen und Unterstützer:innen, um Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren am 14.03.2020 in Hannover

Nachdem das Auswärtige Amt im August 2019 einen neuen Lagebericht erstellt hat, ist das niedersächsische Innenministerium (MI) zu der Auffassung gekommen, dass Abschiebungen in den Sudan wieder uneingeschränkt aufgenommen werden können. Es wurde daher vom MI am 03. Februar 2020 ein Erlass herausgegeben, in dem den niedersächsischen Ausländerbehörden mitgeteilt wurde, dass auf Grund des Berichtes des Auswärtigen Amtes keine Bedenken bestünden, „den Rückführungsvollzug in die Republik Sudan uneingeschränkt wieder aufzunehmen“.

Wer ist von Abschiebungen bedroht?

Um Verunsicherungen auszuräumen: Abgeschoben werden dürfen nur Sudanes:innen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und bei denen kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis besteht. Sudanes:innen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben (z.B. weil ihnen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz zugesprochen wurde) oder die eine Ausbildungsduldung oder eine Beschäftigungsduldung besitzen oder die nicht abgeschoben werden dürfen, weil z.B. eine bestätigte Reiseunfähigkeit vorliegt, sind selbstverständlich nicht von Abschiebung bedroht.

Bei denjenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und bei denen kein Abschiebungshindernis (wie z.B. Reiseunfähigkeit) vorliegt, kann grundsätzlich eine Abschiebung durchgeführt werden, sofern sie einen gültigen sudanesischen Reisepass oder ein von der Sudanesischen Botschaft ausgestelltes „Emergency Travel Document“ besitzen.

Diese Personen sollten sollten sich unbedingt durch eine Beratungsstelle oder ihre_n Anwalt/Anwältin beraten lassen. Es können sich bei ihnen ggf. Bleibeperspektiven nach § 25a oder § 25b AufenthG oder durch eine Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung ergeben. Die letzte Möglichkeit, wenn keine anderen rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltssicherung bestehen, wäre die Stellung eines Antrages an die Niedersächsische Härtefallkommission.

Treffen für Sudanes:innen und Unterstützer:innen, um Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren am 14.03.2020 in Hannover

Anders als der Bericht des Auswärtigen Amtes nahe legt, ist nach Ansicht vieler Sudanes:innen wie auch des Flüchtlingsrats Niedersachsen die Situation im Sudan alles andere als stabil. Es gibt Berichte, die u.a. ernstzunehmenden Medien zu entnehmen sind, nach denen die Sicherheitslage im Sudan nach wie vor äußerst angespannt ist.
So berichtet das Nachrichtenportal Dabanga von hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstrant:innen. Und am 9. März entging der Minsterpräsident Hamdok knapp einem Anschlag (siehe u.a. Bericht bei t-online.de und Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes).

Es ist leider keineswegs selbstverständlich, dass der Übergang zu einer demokratischen Gesellschaft gelingen wird. An der Übergangsregierung sind Kräfte aus dem ehemaligen Regime beteiligt, die darauf bedacht sind, ihre Pfründe zu sichern. Sowohl die islamistisch bestimmten Geheimdienste als auch Militärkräfte provozieren gezielt gewalttätige Auseinandersetzungen, um der Zivilbevölkerung deutlich zu machen, dass an ihnen kein Weg vorbeigeht und um zu signalisieren, dass der erfolgreiche Widerstand der Zivilbevölkerung gegen das Regime von Al-Bashir vermeintlich zu mehr Unsicherheit im Land geführt hat. Mit dieser Strategie wollen sich die unter Al-Bashir einflussreichen Kräfte weiterhin ihre Macht sichern.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen lädt daher Sudanes:innen und Unterstützer:innen ein, gemeinsam zu diskutieren, wie mit dieser Situation umgegangen werden kann. Dieses Treffen soll jedoch nicht dazu dienen, Einzelfallberatung durchzuführen. Vielmehr geht es darum, gemeinsame Strategien zu entwickeln, damit Abschiebungen in den Sudan zukünftig nicht stattfinden.

Das Treffen findet statt am: Sa., 14. März 2020, 14.00 Uhr
Ort: Geschäftsstelle des Flüchtlingsrat Niedersachsen, Röpkestr. 12, 30173 Hannover (Anfahrtsbeschreibung)

Kundgebung gegen Abschiebungen in den Sudan, Fr., 06. März 2020, Hannover

Für Freitag, den 06. März 2020, 15.00 Uhr, rufen die sudanesischen Aktivist:innen in Niedersachsen zu einer Kundgebung am Ernst-August-Platz/Anfang Bahnhofstraße (vor dem Hauptbahnhof Hannover) auf. Die Sudanes:innen fordern, dass auch zukünftig keine Abschiebungen in den Sudan stattfinden dürfen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schließt sich dieser Forderung ausdrücklich an.

Aufruf der sudanesischen Aktivist:innen in Niedersachsen für die Kundgebung am Fr., 06. März 2020 in Hannover

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