7. Das Gerichtsverfahren

Wenn man gegen einen negativen Asylbescheid Klage erhebt, überprüft ein Verwaltungsgericht die Entscheidung des BAMF noch einmal. Grundlage für die neue Entscheidung ist das Protokoll der Anhörung beim BAMF. Zu der Gerichtsverhandlung werden Sie eingeladen und in der Regel noch einmal befragt. Vor Gericht kann Ihr Anwalt und auch Sie das Wort ergreifen. Bis es zum Gerichtstermin kommt, vergeht einige Zeit, in der Regel sind es einige Monate, manchmal aber auch deutlich länger. Zur Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren können Sie Folgendes tun:

Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt oder einer Beratungsstelle den negativen Bescheid des Bundesamtes genau erklären und versuchen Sie die Gründe für die Ablehnung zu verstehen. In einigen Fällen handelt es sich allerdings um juristische Bewertungen und Einschätzungen, auf die Sie keinen Einfluss haben. Dann kann nur der Rechtsanwalt eine gute Klagebegründung verfassen.

  • Falls das BAMF Ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellt oder Widersprüche und falsche Angaben in Ihrem Vortrag bemängelt, versuchen Sie zu verstehen, wie es dazu gekommen ist: Ist etwas falsch übersetzt worden? Hat der Bundesamtsmitarbeiter eine Aussage anders verstanden, als Sie sie gemeint haben? Versuchen Sie, Widersprüche aufzuklären, damit der Richter oder die Richterin sie nicht noch einmal zu Ihrem Nachteil auslegt.
  • Versuchen Sie, neue Beweise für Ihre Fluchtgründe zu bekommen, zum Beispiel durch Angehörige aus dem Herkunftsland. Oder beschaffen Sie neue Informationen dazu, was Sie voraussichtlich erwarten wird, falls Sie in Ihre Heimat abgeschoben würden (Steht Ihr Haus/Ihre Wohnung noch zur Verfügung? Hat Polizei nach Ihnen gesucht und kann man das belegen? Falls Sie krank sein sollten und Medikamente benötigen: Können Sie diese in der Heimat erhalten und bezahlen? Gibt es ausreichende Krankenbehandlung und -versicherung?).
  • Achten Sie darauf, dass Sie dem Gericht nicht etwas anderes berichten als dem BAMF. Der Richter oder die Richterin hat das BAMF-Protokoll gelesen. Wenn Sie Aussagen, die Sie vor dem BAMF gemacht haben, korrigieren möchten, dann tun Sie das. Dann sollten Sie aber auch erklären, wie es zu den falschen Aussagen gekommen ist. Zum Beispiel: Hat der Übersetzer Sie nicht ausreden lassen? Waren Sie besonders müde oder verwirrt in der Anhörung? Wenn ja: Warum konnten Sie das nicht früher schon sagen?

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin kann zwar einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Die Berufung wird in der Regel nur dann zu gelassen, wenn es um ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung geht oder um Fragen, die von den Gerichten unterschiedlich entschieden werden.[1] Lässt das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu, wird vor diesem Gericht erneut über Ihren Asylantrag entschieden.

 

[1] § 78 Abs. 3 AsylG.

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