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5. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das BAMF hat mehrere Möglichkeiten, über einen Asylantrag zu entscheiden.
Einzelheiten zu der Ablehnung als unzulässig wegen der Dublin-III-Verordnung etc. sind in Kapital 6 zu finden.

Inhalt dieses Kapitels:

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