Gazale Salame

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Kurze Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse

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Am 10. Februar 2005 wurde Gazale zusammen mit der jüngsten Tochter Schamps im dritten Monat schwanger von der Polizei abgeholt und in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden größeren Mädchen in die Schule brachte. Gazale ist im Alter von sechs Jahren mit ihren Eltern aus dem Libanon geflohen und in Deutschland aufgewachsen. Hier hat sie zusammen mit ihrem Mann Ahmed Siala eine Familie begründet. Die Familie hat vier Kinder. Weil Gazale, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern im Jahr 1990 aufgrund des Bürgerkriegs im Libanon ein Bleiberecht erhielt, zwar aus dem Libanon stammt, aber als kleines Mädchen in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt hat, entzog ihr der Landkreis Hildesheim nach 17-jährigem Aufenthalt in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung und schob sie in die Türkei ab.
Zwar gewann ihr Mann am 21. Juni 2006 das Verfahren um ein Aufenthaltsrecht der Familie vor dem Verwaltungsgericht Hannover, aber das niedersächsische Innenministerium verpflichtete die Ausländerbehörde des Landkreises, dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht zu klagen.  Das OVG hob mit Urteil vom 27.09.2007 die Entscheidung der Verwaltungsgerichts auf und erklärte die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis an Ahmed Siala für rechtmäßig, weil Ahmed türkische Vorfahren habe. Auch ein Bleiberecht käme nicht in Frage, weil Ahmet wegen Schlachtens ohne Hinzuziehung eines Veterinärs in der Vergangenheit zu einer Strafe von 100 Tagessätzen verurteilt wurde und nicht einsehen wolle, dass er Türke sei. Dagegen legte die Anwältin Silke Schäfer Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Im Juli 2008 befristete der Landkreis Hildesheim die Wiedereinreisesperre für Gazale Salame auf vier Jahre bis zum 10.02.2009. Das bedeutet, dass Gazale nach dem 10.02.2009 ein Visum beantragen kann. Die Behörden können ihr danach ein auf drei Monate befristetes Besuchsvisum erteilen. Ein Visum für einen längeren Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung wird erst erteilt, wenn Ahmet seine Aufenthaltserlaubnis zurückerhält.

Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fand am 27.01.2009 statt. In der mündlichen Verhandlung  drängte die Vorsitzende, Gerichtspräsidentin  Frau Eckertz-Höfer, darauf, Ahmed Siala nach den eindeutigen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die erstrebte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, um weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. „Der Fall schreit geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs”, so die oberste Verwaltungsrichterin. Wer seit 24 Jahren im Bundesgebiet lebe und sein Herkunftsland gar nicht kenne, habe ein nachvollziehbares Interesse daran, im Lande zu bleiben. Angesichts des langjährigen Aufenthalts, darunter zehn Jahre im Besitz von Aufenthaltstiteln, dürfe die Ahmed Sialas Eltern vorgeworfene „Täuschung” über eine angebliche türkische Staatsangehörigkeit nicht herangezogen werden, um dem Sohn die Aufenthaltserlaubnis zu verweigern. Es könne und dürfe nicht sein, dass eine gut integrierte Person durch alle Maschen des humanitären Aufenthaltsrechts falle.

Mit diesen deutlichen Worten hat das Bundesverwaltungsgericht den Ball wieder ins Feld der Politik zurückgespielt: Innenminister Schünemann ist jetzt gefordert, über seinen Schatten zu springen und endlich eine Bleiberechtsentscheidung zu fällen.  Gazale und Ahmed sind in Deutschland groß geworden. Die beiden gehören hierher und nicht in ein ihnen fremdes Land, dessen Sprache sie nicht sprechen und in dem sie keine Perspektiven haben. Es gibt keine Rechtfertigung für weitere Gerichtsverfahren,  jeder weitere Tag der Trennung ist für die Familie einer zuviel.

Unseren Beitrag für eine humanitäre Lösung haben wir längst geleistet: Allein für die Abschiebungskosten haben die Unterstützer/innen eine Summe in Höhe von 4.363,51 Euro aufgebracht und an die Behörden überwiesen. Hinzu kommen Kosten für die direkte Unterstützung von Gazale Salame in der Türkei sowie für die anwaltliche Vertretung. Die von den Behörden mutwillig herbeigeführte Trennung der Familie, unter der vor allem die Kinder leiden, muss endlich ein Ende haben. Bitte unterstützen Sie uns und werden Sie aktiv!

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