Gazale Salame
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Kurze Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse

Am 10. Februar 2005 wurde Gazale zusammen mit der jüngsten Tochter Schamps im dritten Monat schwanger von der Polizei abgeholt und in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden größeren Mädchen in die Schule brachte. Gazale ist im Alter von sechs Jahren mit ihren Eltern aus dem Libanon geflohen und in Deutschland aufgewachsen. Hier hat sie zusammen mit ihrem Mann Ahmed Siala eine Familie begründet. Die Familie hat vier Kinder. Weil Gazale, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern im Jahr 1990 aufgrund des Bürgerkriegs im Libanon ein Bleiberecht erhielt, zwar aus dem Libanon stammt, aber als kleines Mädchen in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt hat, entzog der Landkreis Hildesheim ihr nach 17-jährigem Aufenthalt in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung und schob sie in die Türkei ab. Zwar gewann ihr Mann am 21. Juni 2006 das Verfahren um ein Aufenthaltsrecht der Familie vor dem Verwaltungsgericht Hannover, aber das niedersächsische Innenministerium verpflichtete die Ausländerbehörde des Landkreises, dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht zu klagen. Das OVG hob mit Urteil vom 27.09.2007 die Entscheidung der Verwaltungsgerichts auf und erklärte die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis an Ahmed Siala für rechtmäßig, weil Ahmed türkische Vorfahren habe. Dagegen hat die Anwältin Silke Schäfer nun Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Verfahren wird also noch weiter andauern.
Wir meinen: Es ist unmenschlich, eine Flüchtlingsfamilie nach jahrzehntlangem Aufenthalt in Deutschland durch eine Abschiebung zu trennen. Gazale und Ahmed sind in Deutschland groß geworden. Die beiden gehören hierher und nicht in ein ihnen fremdes Land, dessen Sprache sie nicht sprechen und in dem sie keine Perspektiven haben. Die Gerichtsverfahren ziehen sich hin, aber jeder weitere Tag der Trennung ist für die Familie einer zuviel. Deshalb müssen wir Gazale die Wiedereinreise ermöglichen. Allein für die Abschiebungskosten haben die Behörden eine Summe in Höhe von 4.363,51 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommen Kosten für die direkte Unterstützung von Gazale Salame in der Türkei sowie für die anwaltliche Vertretung.

