Oma und Geschwister obdachlos in der Türkei (2017)

[Mai 2017]

Mit seinen vier Geschwistern wächst Ahad, ein heute 12-jähriger syrischer Kurde, bei seiner Großmutter im Nordosten Syriens auf. Im September 2015 flieht der Junge mit seiner Tante und seinem Cousin. Zu Fuß gelangen sie zur türkischen Mittelmeerküste und von dort über Griechenland und die Balkanroute nach Deutschland. Seine Geschwister, inzwischen sieben, neun, zehn und vierzehn Jahre alt, bleiben zunächst bei der Oma in Syrien.

Heute lebt Ahad mit seiner Tante und seinem Cousin in Niedersachsen. Er hat schnell Deutsch gelernt und besucht die vierte Klasse der örtlichen Grundschule. Anfang 2017 erhält er den Bescheid
über sein Asylgesuch: Sein Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird abgelehnt, ihm wird subsidiärer Schutz zugesprochen. Somit hat Ahad erst einmal keine Möglichkeit, seine Oma und Geschwister nach Deutschland zu holen.

Diese sind unterdessen in die Türkei geflohen. Nach dem Aufenthalt in einem Flüchtlingscamp in Urfa leben sie dort mittlerweile auf der Straße. Es ist ihnen aber gelungen, einen täglichen Telefonkontakt zu Ahad aufzubauen. Ihre Situation ist äußerst schwierig: Die Großmutter ist 67 Jahre alt und herzkrank, einer der Brüder hat ungeklärte Schmerzen in den Beinen. Die Versorgungslage in Urfa ist schlecht und die Großmutter ist kaum in der Lage, die Kinder zu ernähren.

Ahad will gegen die Entscheidung des Bundesamtes klagen und doch noch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erreichen. Zudem stellt er für seine Angehörigen einen Visumsantrag im Rahmen der Härtefallregelung. Angesichts der aktuellen Praxis der Visavergabe sind die Erfolgsaussichten aber gering.

Ob Ahad überhaupt eine Chance hat, irgendwann mit seiner Oma und seinen Geschwistern in Deutschland zu leben, ist ungewiss. Die Großmutter hat zwar das Sorgerecht für die fünf Kinder, der Verbleib der Eltern ist aber seit Jahren ungeklärt. Da Ahad zudem nicht allein ist, sondern bei seiner Tante lebt, ist fraglich, ob die Deutsche Botschaft die Familienkonstellation anerkennt.

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