Zwischen Grenzübertrittsbescheinigung und Duldung (2018)

[Mai 2018]

Die fünfköpfige Familie J. aus Georgien wandte sich an uns mit der Bitte, sie im Prozess der Härtefalleingabe zu unterstützen. Die zuständige Ausländerbehörde setzte die Familie unter enormen Druck, indem sie der Familie die Duldung entzog und ihr Grenzübertrittbescheinigungen ausstellte. In der Folge musste der Familienvater seine Beschäftigung aufgeben. Dabei hatte die Familie die Ausländerbehörde rechtzeitig über ihr Vorhaben in Kenntnis gesetzt, einen Antrag an die Härtefallkommission zu stellen, und die Frist für die Vorbereitung der Härtefalleingabe war noch nicht abgelaufen. Durch die Intervention des Flüchtlingsrats konnte sichergestellt werden, dass der Familienvater sehr bald seine Arbeitsstelle wieder aufnehmen konnte und seine Duldung zurückerhielt. Unter Einbeziehung der Unterstützer:innen, (Sport-)lehrer:innen, Ärzt:innen und Freund:innen der Familie sowie der Fachberatungsstelle für das Härtefallverfahren konnte die Familie bei der Vorbereitung des Antrages unterstützt und beraten werden. Die Härtefalleingabe wurde später zur Beratung angenommen, und die Familie mit drei Kindern kann ihr Leben hier in Deutschland zunächst weiterführen, ohne von der Abschiebung bedroht zu sein. Der Fall der Familie wurde bisher in der Härtefallkommission noch nicht beraten.

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