Video-Anhörungen vor dem Aus? CDU kritisch, BAG FW schreibt an Bundesinnenminister

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. wurde am 25.01.2012 im Innenausschuss des Bundestages über die Video-Asylanhörungen des BAMF debattiert. Nach heftiger Kritik der Wohlfahrtsverbände äußerte die CDU „politische Bedenken“ und forderte eine Rückkehr zum „bewährten Verfahren“.

Das BMI und die hochrangige Vertreterin des BAMF rechtfertigten in der Ausschusssitzung die Video-Asylanhörungen ausdauernd und mit zum Teil fragwürdigen Argumenten (die Qualität eines kritischen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes wurde pauschal angezweifelt und als „Einzelmeinung“ dargestellt; in § 25 AsylVerfG komme weder der Begriff „treffen“ noch „Begegnung“ vor, so dass keine gleichzeitige Anwesenheit in einem Raum erforderlich sei; niemand habe sich bislang über das Verfahren beschwert; manche Asylsuchenden hätten die durch die Technik erzeugte „Distanz“ angeblich sogar als angenehm empfunden; das Verfahren sei „bei den Beteiligten akzeptiert“; Asylsuchende hätten ein „Recht auf schnelle Entscheidung“, und dem dienten die Video-Anhörungen usw.).

Im Unterschied zur FDP, die sich den Ausführungen von BAMF und BMI anschloss, erklärte die CDU anschließend, dass dies alles nicht überzeugend sei. Man „bitte dringend“, dieses Verfahren wieder einzustellen. Rechtliche Fragen (WD-Gutachten) müsse man zwar ernstnehmen, letztlich sei es für die CDU aber keine rechtliche, sondern eine politische Frage, nämlich keine Angriffsfläche zu bieten und zum „bewährten Verfahren“ zurückzukehren. Die jetzige Zahl der Asylbewerber sei trotz des Anstiegs auch „beherrschbar“, in den 90er Jahren sei man mit ganz anderen Zahlen zurecht gekommen. Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN schlossen sich der Kritik von LINKEN und CDU/CSU erwartungsgemäß an, so dass im Ergebnis dem BAMF von der erdrückenden Mehrheit der Ausschussmitglieder nahegelegt wurde, die Praxis der Video-Asylanhörungen zu überdenken bzw. wieder einzustellen.

Das BMI sagte eine Prüfung zu. Die rechtlichen Bedenken teile man zwar nicht, die politischen Bedenken der Abgeordneten habe man jedoch zur Kenntnis genommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat mit Schreiben vom 30.01.2012 an den Bundesinnenminister ihre Kritik an Video-Anhörungen noch einmal bekräftigt. Zu erwarten ist, dass das BAMF die Praxis der Videoanhörungen in den nächsten zwei bis vier Wochen beendet, ansonsten wird sich der  Innenausschuss des Themas wieder annehmen müssen.

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