Unsere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sind Teil unseres Netzwerkprojekts AMBA – Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen. Das Netzwerkprojekt-AMBA wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert und durch das Land Niedersachsen sowie die UNO-Flüchtlingshilfe gefördert.
Im Folgenden versuchen wir, Antworten auf häufig gestellte Fragen zu geben. Dafür nutzen wir auch Materialien und Informationen anderer Flüchtlingsräte und weiterer Organisationen (vielen Dank!) sowie von Behörden des Bundes und des Landes Niedersachen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Aktualität verlinkter Inhalte keine Gewähr übernehmen können.
Überdies gibt es die Möglichkeit, Fragen direkt an die Landesaufnahmebehörde zu richten: service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de
Hier finden Sie das Infoportal der Niedersächsischen Landesregierung
Die Landesregierung teilt mit: Wer sich in Niedersachsen befindet, bereits eine angemeldete Unterkunft hat und hier bleiben will, soll sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde melden (Adressen Ausländerbehörden siehe hier). Dort wird dann alles weitere wegen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und der Gewährung von Leistungen geregelt. Die örtliche Ausländerbehörde wird die Personaldaten an die LAB NI weitergeben, die LAB NI wird die Person dann der jeweiligen Kommune zuweisen, so dass die Kostenerstattung (nach AsylbLG) geregelt ist.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die nach Deutschland einreisen sind für längstens 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und müssen spätestens mit Ablauf dieses Zeitraumes einen Aufenthaltstitel beantragen, um sich weiter regulär im Land zu befinden. Die 90 Tage werden ab der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet berechnet.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen aus Drittstaaten (keine ukrainische oder EU-Staatsbürgerschaft) ohne unbefristeten Aufenthalt oder familiäre Bindung in der Ukraine müssen zusätzlich beachten: War der Aufenthalt nach der alten Ukraine-Verordnung auch nach einem rechtskräftig abgelehnten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels weiterhin bis zum Ablauf der Verordnung (31.08.2022) regulär, so endet die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels ab 01.09.2022 automatisch bei rechtskräftiger Ablehnung eines Antrages auf einen Aufenthaltstitel und die Betroffenen werden im Anschluss ausreisepflichtig. Aus dem Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 27.12.2022 ergeben sich jedoch darüber hinaus auch bei erfolgter Ablehnung noch Möglichkeiten auf einen Aufenthaltitel zu Ausbildungszwecken.
Wenn ein Aufenthaltstitel beantragt wird, so muss die Ausländerbehörde bis zu ihrer Entscheidung über den Antrag unverzüglich eine Fiktionsbescheinigung ausstellen.
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- 1.Erlasse und Informationen der Niedersächsischen Landesregierung
Erlasse und Informationen der Niedersächsischen Landesregierung zum aufenthalts-, asyl- und sozialrechtlichen Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine
Erlasse des MI Niedersachsen vom 17. März und vom 04. April 2022 zur Leistungsrechtlichen Einordnung von aus der Ukraine Vetriebenen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Erlass MI Niedersachsen zum Status ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland, 08.03.2022
Informationen des Niedersächsischen Innenministeriums auf Deutsch und Ukrainisch:
Allgemeine Informationen und häufig gestellte FragenKinderschutzportal des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Ukraine – Hilfen für Geflüchtete und Helfende
- 2.Verordnungen und Informationen des Bundes
Verordnungen und Informationen des Bundes zum aufenthalts-, asyl- und sozialrechtlichen Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine:
Vierte Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde zum vierten Mal verlängert.Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Verlängerte Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung, die mit dem 29.08.2023 ausläuftSchreiben des Bundesinnenministeriums zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG zum SGB II / XII bei Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Ergänzte Version vom 30. Mai 2022Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zu § 24 AufenthG:
Drittes Länderschreiben § 24 AufenthG überarbeitet vom 21.September 2022visumfreier Aufenthalt für aus der Ukraine geflohene Menschen:
a) Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) des Bundesinnenministerium, gültig bis 31.08.2022
b) Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesinnenministerium, gültig ab 01.09.2022Informationen des Bundesinnenministeriums auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-deInformationen der Integrationsbeauftragten des Bundes auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraineInformationen des BAMF auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch:
FAQs für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in DeutschlandInformationen des Bundesgesundheitsministeriums:
FAQs zur mediniznischen Versorgung von Ukrainer:innenInformationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch
FAQs für Geflüchtete aus der Ukraine zu Arbeit und SozialleistungenInformationen der Bundesagentur für Arbeit auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch:
Hotline, Kontaktadressen und weitere InformationenInformationen der Bundesministerien und der Länder, Übersicht:
FAQs für ukrainische und russische Flüchtlinge, Stand 07.03.2022 - 3.Verordnungen und Informationen der Europäischen Union
Verordnungen und Informationen der Europäischen Union zum aufenthalts-, asyl- und sozialrechtlichen Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine:
Informationen der Europäischen Kommission auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch:
Flucht vor dem Krieg – Informationen für Menschen aus der UkraineEuropäischer Rat:
Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine vom 02. März 2022EU-Verordnung zur Fortgeltung von in der Ukraine ausgestellten Führerscheinen in der EU:
EU-Verordnung_Führerschein_22-07-2022 - 4.Informationen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine
Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch: Handbook Germany:
Informationen zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine von Niedersachsen packt an
(Teilweise mehrsprachige) Informationen unserer Kolleg:innen von PRO ASYL,
des Bayerischen Flüchtlingsrats,
des Informationsverbundes Asyl und Migration,
Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung,
vom UNHCR,
und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen
- 5.Weitere Informationen
Corona – Impfen und Schutzmaßnahmen:
- Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf Ukrainisch bei der Niedersächsischen Landesregierung
- Informationen zu Corona und Corona-Schutzimpfungen auf Ukrainisch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Gesundheit
- Informationen für Flüchtende aus der Ukraine mit HIV der Deutschen Aidshilfe auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch
Unterstützer:innen
- Wichtige Informationen für Hilfsorganisationen und Helfende des niedersächsischen Sozialministeriums
- FAQ für Helfende, die (u.U. traumatisierte) Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen des Refugio München
- Arbeitshilfe zur Unterbringung von Geflüchteten in privatem Wohnraum des Caritasverband Deutschland
Übriges
- Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu Fragen des Versicherungsschutzes für in der Ukraine zugelassene KFZ auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch
- Arbeitshilfe zu Fragen des Versicherungsschutzes für in der Ukraine zugelassene KFZ und zur Geltung des ukrainischen Führerscheins der Flüchtlingsberatungsstelle des evangelischen Kirchenkreises Minden
- Informationen zur Zulassung von Geflüchteten aus der Ukraine zur Integrations- und (Berufs)Sprachkursen