Arbeitshilfe Asylbewerberleistungsgesetz – Änderungen zum 1.März 2015

Zum 1. März 2015 ist eine Reihe von Änderungen zum Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten. Diese sollen ganz überwiegend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das im Juli 2012 den Gesetzgeber aufgefordert hatte, für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Aufenthaltsdauer zu sorgen.

Die Arbeitshilfe der GGUA gibt ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung für die Beratungspraxis. Den ab 1. März 2015 geltenden Gesetzestext inkl. einer Kennzeichnung der Änderungen finden Sie am Ende der Arbeitshilfe.

Die Arbeitshilfe ist eine gute Ergänzung sowohl zu der kürzlich in 2. Auflage erschienen Broschüre „Grundlagen des Asylverfahrens – Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater“ als auch zu dem aktuellen Positionspapier, in dem sich der Paritätische für eine Neuausrichtung der Aufnahmepolitik für Flüchtlinge einsetzt und die frühzeitige Integration statt Ausgrenzung fordert.

Erstellt wurde die Arbeitshilfe von Claudius Voigt, der bei der GGUA in Münster im Büro für die Qualifizierung der Flüchtlingsberatung tätig ist und das auch bundesweit zu diesem Themenfeld Schulungen anbietet.

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