Erlass zur Abschiebung in den Kosovo

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat per Erlass erneut seinen Willen zur Durchführung der Abschiebung von Roma in den Kosovo bekräftigt. Allen Roma-Volkszugehörigen, die es nicht geschafft haben, nach der Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, droht damit weiterhin die Abschiebung, sofern sie nicht Chancen auf das kommende Bleiberecht für Jugendliche haben.

Den von Abschiebung bedrohten Roma wird vorgeworfen, sich „bedauerlicherweise“ nicht ausreichend integriert zu haben. Davon betroffen sind vor allem Alte, Kranke und behinderte Menschen. Es ist zu befürchten, dass die Abschiebung vieler Roma den offenen und latenten Rassismus gegen Roma in Kosovo weiter verstärken wird, indem sie den Regierungen und der Bevölkerung des Kosovo zu verstehen gibt, dass die Roma auch in Westeuropa nicht erwünscht sind. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist aber der Meinung, dass die Republik Kosovo ein demokratisch verfasster Staat ist, in der auch Vertreter ethnischer Minderheiten Sitz- und Stimmrecht haben, die soziale Situation der Betroffenen wird dabei ausgeblendet. Zur historischen Verantwortung für den Holocaust an den Juden hat sich Deutschland bekannt und ausländerrechtliche Sonderregelungen in diesem Zusammenhang ergriffen. Gegenüber den Roma wird die historische Verantwortung weiterhin verweigert. Siehe hierzu:

Abschiebungen Kosovo

Gleichbehandlung von Roma mit jüdischen Zuwanderern

Entscheidung des Bayerischen VGH

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

1 Gedanke zu „Erlass zur Abschiebung in den Kosovo“

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!