Integrationsgesetz – was hat sich geändert?

Aus dem Asylmagazin: Neuerungen durch das Integrationsgesetz

Im aktuellen Asylmagazin (Ausgabe 9/2016) sind die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammengestellt, die sich durch das Integrationsgesetz ergeben haben.

Das Integrationsgesetz wurde im Juli 2016 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, die meisten seiner Bestimmungen traten am 6. August 2016 in Kraft. Geändert wurden neben dem Aufenthaltsgesetz u.a. auch Bestimmungen des Asylgesetzes sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zeitgleich mit dem Integrationsgesetz wurde zudem im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zum Integrationsgesetz“ veröffentlicht, durch die insbesondere die Beschäftigungsverordnung sowie die Integrationskursverordung geändert werden.

Die Autorinnen Melina Lehrian (derasylrechtsblog.com) und Johanna Mantel (Redakteurin des Asylmagazins) gehen in dem Beitrag auf die Neuerungen ein, die nicht nicht nur den Bereich des Integrationsrechts betreffen, sondern auch das Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht.

  1. Änderungen bei Beschäftigung und Ausbildung (Vorrangprüfung, Ausbildungsduldung, Ausbildungsbeihilfe)
  2. Änderungen im Bereich Integration (Integrationskurse, „Arbeitsgelegenheiten“)
  3. Änderungen im Aufenthaltsrecht (Verpflichtungserklärungen, Wohnsitzregelungen, Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge)
  4. Änderungen im Asylrecht (Neuregelung der Unzulässigkeitsentscheidungen, Anhörung durch Nicht-BAMF Mitarbeitende)
  5. Leistungskürzungen im AsylbLG
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