Redebeitrag für die Rückkehr Gazales

Dieser Text sollte eigentlich als Redebeitrag auf der Demonstration für die Rückkehr Gazales am 9. Februar 2008 in Hildesheim gehalten werden. Der Diskussionsprozess war allerdings intensiver und zeitaufwändiger als wir geplant hatten. Zu dem geplanten Redebeitrag ist es deshalb nicht gekommen. Da wir unsere Gedanken aber trotzdem wichtig finden und verbreiten wollen, haben wir den Text auch anhand der Erfahrungen aus der Demonstration überarbeitet und veröffentlichen ihn an dieser Stelle.

Gazale Salame

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Vor drei Jahren wurde am 10. Februar 2005 die schwangere Gazale, die im Alter von 6 Jahren aus dem Libanon geflüchtet ist, gemeinsam mit ihrer kleinen Tochter Schamps auf Veranlassung der Hildesheimer Ausländerbehörde in die Türkei (!) abgeschoben, während ihr Mann gerade ihre beiden anderen Kinder in die Schule brachte… Die Familie wurde durch die Abschiebung abrupt auseinander gerissen, so dass zwei der Kinder ohne ihre Mutter aufwachsen müssen. Seitdem wurden alle Versuche, die Familie durch juristischen und öffentlichen Druck wieder zusammenzuführen, abgeschmettert. Die psychischen Folgen der Betroffenen spielen dabei offensichtlich keine Rolle. Für Gazale, die aufgrund ihrer inhumanen Lebensumstände in der Türkei von Psycholog:innen mittlerweile als suizidgefährdet eingestuft wird, hat sich diese Situation in den Tagen vor der Demonstration dramatisch zugespitzt: Sie erlitt einen Zusammenbruch und musste ins Krankenhaus. Was diese Situation für die Kinder bedeutet, brauchen wir an dieser Stelle nicht weiter auszuführen.
Viele von uns haben sich über diesen langen Zeitraum mit dem menschenfeindlichen Akt behördlicher Vorgehensweise befasst. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einer sofortigen Rückkehr Gazales und ihrer beiden Kinder zu ihrer Familie.
Doch darüber hinaus möchten wir betonen, dass diese behördlichen Entscheidungen und Vorgehensweisen nicht einfach vom Himmel fallen! Wir möchten in unserem Beitrag darauf hinweisen, dass es auch in unserer direkten Umgebung unzählige Beispiele für entsprechende Handlungsweisen gibt und diese auf der Grundlage bundesdeutscher bzw. europäischer Flüchtlingspolitik stattfinden. Das Schicksal Gazales und ihrer Familie ist daher nicht nur Einzelfall sondern beispielhaft für die rigorose, ausgrenzende und menschenverachtende Flüchtlings- und Asylpolitik in Deutschland und Europa.

… do you remember?
…Erinnert ihr euch noch an die Familie Hoang aus Lamspringe? Sie wurde 2004 nach 13 Jahren Aufenthalt in Deutschland nach Vietnam abgeschoben -und dass, obwohl ihre Kinder hier geboren und aufgewachsen sind. Durch einen Unterstützer:innenkreis konnte immerhin erreicht werden, dass die älteste Tochter bis zum Ende ihrer Schulausbildung bleiben darf.
…Erinnert ihr euch an die Familie Ujkanovic aus Hildesheim? Sie sollte 2006 nach der Flucht vor Bürgerkrieg und elfjährigem Aufenthalt in Deutschland abgeschoben werden, obwohl die Mutter aufgrund der Kriegsereignisse traumatisiert ist und beide Kinder hier aufgewachsen sind. Die Mutter konnte nach Intervention des niedersächsischen Flüchtlingsrats hier bleiben, der Bruder Ekrem wurde zwei Wochen vor seinem Schulabschluss allein nach Serbien abgeschoben. Die Tochter Meliha war durch Zufall nicht anwesend und konnte deshalb nicht abgeschoben werden. Aufgrund starker Proteste und einer solidarischen ßffentlichkeit konnte für Meliha im Februar 2007 schließlich ein Bleiberecht erreicht werden.
… Und erinnert ihr euch an die Familie Ismailov? Auch sie sollte nach ihrer Flucht aus Inguschetien, einer Krisenregion in der direkten Nachbarschaft Tschetscheniens, und einem langjährigen Aufenthalt in Deutschland in ein Bürgerkriegsgebiet abgeschoben werden. Auch ihre Kinder sind hier geboren und aufgewachsen. Ihre Abschiebung konnte im November 2007 durch die Blockade der Hauszugänge von einer großen Anzahl an Demonstrant:innen verhindert werden.

Schutz der Familie
In der ßffentlichkeit wird im ‚Fall‘ Gazales, Ahmeds und der Kinder der Aspekt des Schutzes der Familie besonders betont. Auch wir denken, dass dieser besondere Schutz, der auch als besonderes Rechtsgut deklariert wurde, durchaus eine Berechtigung hat. Wir möchten aber auch ergänzen, dass das Recht auf Asyl und der Schutz vor Verfolgung, Armut und Krieg für alle Menschen gilt, unabhängig davon, ob sie mit ihrer Familie geflohen sind oder allein. Wir wünschen uns, dass ebenso viele Menschen auch in anderen Angelegenheiten und Situationen soviel Solidarität und Mitgefühl zeigen!

„Rechtlich ist alles geklärt, menschlich ist alles falsch“
Wir halten diese Einschätzung für falsch. Das Niedersächsische Innenministerium verbreitet zwar gern ähnlich lautende Mitteilungen in Bezug auf den Stand der gerichtlichen Auseinandersetzung, allerdings entspricht das nicht den Tatsachen: Die Möglichkeit für eine Rückkehr Gazales hängt vom Ausgang des Gerichtsprozesses ihres Mannes Ahmeds ab. Gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der Ahmed zum Türken erklärt und er in die Türkei auszureisen habe, wurde Revision eingelegt und muss am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch verhandelt werden. Die Chancen für einen positiven Ausgang werden von Unterstützer:innen positiv bewertet. Selbst nach einer Niederlage bestünde die Möglichkeit eine Verfassungsbeschwerde einzulegen und dann bei einer Ablehnung oder Nichtzulassung dieser die Möglichkeit vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu ziehen. Rechtlich ist also noch nichts geklärt und an einem Eintreten für die Rechte Ahmeds, seiner Frau und Kinder ist daher unbedingt festzuhalten!
Menschlich läuft tatsächlich alles falsch.
__________
1 Superintendent H. Aßmann auf der Abschlusskundgebung am 9. Februar 2008

Wer darf bleiben und wer nicht?
Insgesamt wurden im Jahr 2007 gerade einmal 1,1% aller Asylbegehren in der BRD positiv beschieden, weitere 24,1% genießen Abschiebeschutz und in 2,4% aller Entscheidungen liegt ein Abschiebeverbot vor. Und dass, obwohl sich die globale Situation verschärft, Kriege, Umweltverschmutzung (Klima) und Migrationsbewegungen zunehmen und sich die Schere zwischen (immer) Reich(er)en und (immer) ßrmeren weltweit vergrößert. Aber nach welchen Kriterien wird dabei entschieden?
Offensichtlich spielt die Herkunft eine große Rolle: Menschen aus EU-Staaten und Nordamerika, dem so genannten „reichen Norden“ und den Industrienationen können sich relativ problemlos bewegen, sogar global. Für Menschen aus dem Trikont, also den armen Regionen der Welt (Asien, Afrika, Süd-Amerika) sieht das ganz anders aus: Die Grenzen Europas sind die Grenzen einer Festung. An ihr sterben beim Versuch der Armut zu entkommen täglich unzählige Menschen. Sie streben nach einem besseren Leben, dürfen Europa jedoch nicht betreten. Es muss also irgendeine Unterscheidung stattfinden, die es Menschen aus ärmeren Ländern unmöglich macht, sich frei zu bewegen. In unseren Augen spielen hierbei die ökonomische („wirtschaftliche“) Verwertung und soziale Ausgrenzung eine große Rolle.
Arbeitskräfte aus den armen Ländern werden nur reingelassen, wenn sie als (Fach-)Arbeitskräfte benötigt werden und erhalten dann eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Der Rest hat legal kaum eine Möglichkeit, denn die Chancen Deutschland zu erreichen, sind seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts 1993 in Deutschland und der Aufrüstung an den europäischen Außengrenzen denkbar schlecht. Viele Menschen riskieren sogar ihr Leben, um dem Elend zu entkommen, unzählige sterben auf der Flucht an den Grenzen Europas.

Zur (rechtlichen) Situation von Flüchtlingen in Deutschland
Flüchtlingen in Deutschland wird das Leben nicht leicht gemacht. Neben der durch die Flucht bestehenden Belastungen und Bewältigungen (evtl. Traumatisierungen) müssen sie sich in einem neuem kulturellem und sozialem Umfeld bewegen, Sprache und Umgangsformen erlernen und mit ihrem Asylprozess auseinander setzen. Darüber hinaus sind sie mit einer ausgrenzenden Gesetzgebung konfrontiert. So bestehen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit (der Landkreis darf nicht verlassen werden) und der Versorgung (Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nur 80% der Versorgungsleistungen an Flüchtlinge gewährt). Weitere Diskriminierungen bestehen darin, dass Flüchtlingen ein Großteil ihrer Unterstützungsleistungen in Gutscheinen und nicht in Bargeld ausgezahlt wird. Der diskriminierende Faktor wird durch die Tatsache, dass dieses System ineffektiv, teuer und schlichtweg unnötig ist, besonders deutlich. All diese Schikanen sollen ein Gefühls des ‚Nichtgewolltseins‘ vermitteln und Druck auf Flüchtlinge ausüben, ‚freiwillig auszureisen‘.
Am Beispiel der Familie Gazale/Siala kann aufgezeigt werden, dass Ahmed über die Situation seiner Frau und der beiden Kinder in Izmir erpresst werden soll, dorthin auszureisen. Zumindest legt das Innenministerium diese Möglichkeit als äußerst zynische Variante dar, eine Familienzusammenführung vorzunehmen. Dass dann allerdings keine Möglichkeit zur Rückkehr bleibt, wird nicht so sehr in den Vordergrund gestellt…

„Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört!“
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So lautet ein zentrales Motto vieler Flüchtlingsselbsthilfeorganisationen.
Keiner verlässt seine ihre gewohnte Umgebung, Familie und Freunde freiwillig, sondern flieht aus einer Situation, die die eigene Existenz unmittelbar gefährdet. Ob diese Bedrohung aus Krieg, Verfolgung oder schlechten Lebensbedingungen besteht, ist in unseren Augen egal und die Fluchtgründe sind daher legitim: Durch Ausbeutungsverhältnisse kommt es ja erst in den Ländern des Trikonts zu diesen gesellschaftlichen Verhältnissen aus denen viele Menschen fliehen. Und von diesen Macht- und Ausbeutungsverhältnissen profitieren unter anderem wir in Europa. Oft genug liegt der Ursprung vieler Konflikte sogar in der kolonialen Herrschaft und Ausbeutung, sowie der verfehlten Entwicklungshilfe europäischer Staaten.
Deshalb ist es in unseren Augen menschenverachtend, vor diesen Gesellschaftsverhältnissen und den damit verbundenen Migrationsbewegungen die Augen zu verschließen.
Aus diesen Gründen rufen wir dazu auf, Gazales Familie, ihren Mann und ihre Kinder zu unterstützen und für eine Bleiberecht zu kämpfen. Darüber hinaus sollten wir jedoch nicht vergessen, dass bei diesem Beispiel rassistischer Ausgrenzung „die Politik“eben nicht Moral und Ethik hinter Gesetze treten lässt, sondern alltägliche Praxis sichtbar wird.

In diesem Sinne:
Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge!
Für die Rückkehr Gazales!

Arbeitskreis Antifaschismus Hildesheim, Februar 2008

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