Der Skandal um die Abschiebung des nigerianischen Staatsangehörigen Onyemaechi M. (siehe Presseerklärung vom 23.12.2025) weitet sich aus: Nach dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vorliegenden Unterlagen hatte die Ausländerbehörde Leer die Abschiebung des seit 2019 in Deutschland lebenden Nigerianers bereits eingeleitet, bevor ein „Ortstermin“ organisiert wurde, der nach offizieller Lesart angeblich ein „Untertauchen“ von Onyemaechi M. belegen sollte.
Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats:
„Onyemaechi M. ist das Opfer einer behördlichen Intrige. Offenkundig wurde ein „Untertauchen“ von Onyemaechi M. von der Ausländerbehörde in Leer inszeniert, um einen Grund dafür zu schaffen, das laufende Härtefallverfahren einzustellen und so die Grundlage für eine Festnahme zur Inhaftierung und Abschiebung zu schaffen.“
„Die Eingabe zugunsten von Onyemaechi M. wurde nicht zur Beratung in der Härtefallkommission angenommen. Herr M. wurde mit Fortzug nach unbekannt am 01.12.2025 abgemeldet. Es liegt daher ein Nichtannahmegrund gemäß §5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 über die Härtefallkommission in Niedersachsen nach der Verordnung über die Härtefallkommission … vor.“ Dies teilte das niedersächsische Innenministerium dem verblüfften Nigerianer mit Schreiben vom 03.12.2025 mit. Nach diesem Paragraphen wird ein Härtefallantrag nicht zur Entscheidung angenommen, wenn „sich die Ausländerin oder der Ausländer nicht im Bundesgebiet aufhält oder der Aufenthaltsort nicht bekannt ist“.
Bereits am 10.11.2025 hatte die Ausländerbehörde Leer dem niedersächsischen Innenministerium jedoch schon mitgeteilt, „dass unterdessen bereits eine Abschiebung terminiert wurde“ (siehe Mailkopie als pdf). Gegen dieses Vorgehen erhob das niedersächsische Innenministerium, das den Landkreis zuvor aufgefordert hatte, sich zu äußern, ob Gründe für eine Nichtannahme des bereits im Oktober gestellten Härtefallantrags vorlägen, offenbar keine Einwände. Gründe für eine Einstellung des Härtefallverfahrens lieferte der Landkreis Leer dann – drei Wochen nach der Einleitung einer Abschiebung – mit dem Aktenvermerk über einen am 01.12.2025 durchgeführten Ortstermin, der angeblich die Gründe für eine „Abmeldung“ des Nigerianers zutage gefördert hätte.
Für eine solche „Abmeldung“ gab es keinerlei empirische Basis. Dies machte auch Onyemaechi M. selbst deutlich, der sich am 04.12. – unmittelbar nach Erhalt eines Schreibens, mit dem eine Beendigung des laufenden Härtefallverfahrens wegen unbekannten Aufenthalts mitgeteilt wurde – an Ausländer- und Sozialbehörden wandte, um den scheinbaren Irrtum aufzuklären. Am 11.12. übersandte Onyemaechi, immer noch an einen Irrtum glaubend, Fotos von seinem Zimmer mit Hinweisen auf das leere Bett seines Zimmernachbarn und der Vermutung einer möglichen Verwechselung. Mittlerweile hat der Nigerianer mit Unterstützung von Freund*innen sein Handy ausgewertet und ein detailliertes Bewegungsprofil über Googledienste erstellt, das Aufschluss darüber gibt, dass sich Onyemaechi M. nahezu ausschließlich vor Ort bewegt hat und offenkundig nicht untergetaucht ist, sondern sich im Gegenteil intensiv darum bemühte, für einen seit Mai 2025 (!) vorliegenden Arbeitsvertrag endlich die nötige Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten. Doch die Behörden stellten sich lange taub. Mittlerweile wissen wir auch warum: Die Behörden wollten Onyemaechi loswerden und inszenierten selbst die Gründe dafür. Als sie den angeblich „Untergetauchten“ für den 18.12.2025 in die Ausländerbehörde bestellten, erhielt er nicht die beantragte Arbeitserlaubnis, sondern wurde in Haft genommen.
Ein vor Weihnachten gestellter Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Oldenburg ist bis heute noch nicht entschieden. Die Abschiebung ist in der kommenden Woche vorgesehen.
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