Krieg in der Ukraine: Flüchtlingsrat begrüßt Ausbau der Aufnahmekapazitäten des Landes und fordert Aufenthaltstitel für Ukrainer:innen

Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen russischen Einmarsches in der Ukraine und der damit verbundenen Fluchtbewegung aus dem Land begrüßt der Flüchtlingsrat, dass das Land Niedersachsen bereits begonnen hat, zusätzliche Aufnahmekapazitäten zu schaffen, um eine unbürokratische Aufnahme der Flüchtlinge zu gewährleisten.

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Niedersachsen

„Mehr als 12.000 ukrainische Staatsbürger:innen leben in Niedersachsen, davon rund 3/4 seit 10 Jahren oder länger. Es ist klar, dass viele Angehörige sich jetzt auf den Weg machen, um in Niedersachsen Schutz zu finden. Auch das Land Niedersachsen muss sich deshalb darauf einstellen, dass viele Schutzsuchende kurzfristig in Niedersachsen ankommen werden und zusätzliche Betten bereitstellen. Entsprechende Notfallpläne liegen seit Jahren in den Schreibtischschubladen der Behörden.“

Darüber hinaus fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine Aussetzung aller Abschiebungen in die Ukraine und die unbürokratische Erteilung eines humanitären Aufenthaltsrechts.  Eine Lösung über §24 Aufenthaltsgesetz auf Grundlage eines EU-Ratsbeschlusses würde eine der Situation angemessene Lösung darstellen. Allerdings muss den Betroffenen nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis zugebilligt, sondern auch eine Arbeitserlaubnis ermöglicht werden. Dem Flüchtlingsrat liegen Fälle ukrainischer Staatsbürger:innen vor, denen noch vor wenigen Tagen mit einer Abschiebung gedroht wurde, sofern sie sich weigern, in die Ukraine zu reisen und dort ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland nachzuholen.

An die Europäische Union appelliert der Flüchtlingsrat Niedersachsen, die Grenzen weiter zu öffnen. Ukrainische Bürger, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, können innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für 90 Tage ohne Visum in die EU einreisen. Wer im vergangenen halben Jahr zu Besuch in Deutschland war, riskiert, an der Grenze abgewiesen zu werden.

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Niedersachsen

„Es darf keine Zurückweisungen aus solchen formalen Gründen an der Grenze geben.“

Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen
Kai Weber
0511 – 84 87 99 72, kw@nds-fluerat.org

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