Diakonie fordert: Abschiebehaftberatung muss weiterhin vom Land gefördert werden

„Abschiebehaftberatung muss weiterhin vom Land finanziert werden“, sagt Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der Diakonie in Niedersachsen. Bereits seit dem 1. August 2016 hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. Menschen in Abschiebehaft in der JVA Hannover-Langenhagenberaten. Das Projekt wurde bis Ende Juli 2018 vom Land Niedersachsen gefördert. Anschließend wurde die Förderung eingestellt. Für die Diakonie steht fest: Das darf nicht sein. Damit die Beratung weitergeht, hat sich die Diakonie entschieden, die Förderung der Abschiebehaftberatung bis zum Ende des Jahres 2019 mit eigenen Mitteln weiter zu finanzieren. „Hier geht es um die Sicherheit und Belastbarkeit unserer rechtsstaatlichen Verfahren. Dazu gehört auch die Überprüfbarkeit und Beratung in solchen Situationen“, sagt Lenke. „Wir sehen es als eine wichtige Aufgabe, Menschen in einer solchen Situation mit entsprechender Beratung zu begleiten.“

Asylbeantragende, die einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, müssen innerhalb bestimmter Fristen das Land verlassen. Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, brauchen eine qualifizierte und gesicherte Beratung über den ihnen  bevorstehenden Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten, Rechtsmittel einzulegen. Im ersten Jahr wurden insgesamt 205 Abschiebungshaftgefangene juristisch beraten. In mindestens 56 der 205 Fälle erwies sich die Inhaftierung nach nochmaliger gerichtlicher Prüfung als rechtswidrig, was einer Quote von ca. 27 Prozent entspricht. Diakonie und Flüchtlingsrat fordern ein faires Asylverfahren auch für Menschen in Abschiebehaft. Unrechtmäßige Entscheidungen zeigen bereits, dass eine unabhängige und kostenlose Rechtsberatung sowie Vertretung für Abschiebungshaftgefangene unabdingbar ist. Dies wird auch durch den Flüchtlingsrat bestätigt.

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