Wie die TAZ am vergangenen Donnerstag berichtete, stehen die Chancen gut, dass Minderjährige nicht mehr für die angefallenen Kosten ihrer Abschiebung zur Kasse gebeten werden können.
Ein Hannoveraner Anwalt hatte geklagt, nachdem sein minderjähriger Mandant, der vor neun Jahren mit seiner Familie nach Montenegro abgeschoben wurde, nach der Wiedereinreise in die Bundesrepublik für seine damalige Abschiebung zahlen sollte.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat nun dem Anwalt grünes Licht für Prozesskostenhilfe gegeben, da das Verfahren eine gute Aussicht auf Erfolg hat.
Hier geht es zum genauen Beschluss des OVG Lüneburgs.
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