Heft 137: Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung

Seit 2005 wird geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung ausdrücklich als ein Asylgrund anerkannt. „Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft“, so heißt es seither in § 60,1 des Aufenthaltsgesetzes.

Die uns aus der Praxis vorliegenden Fälle zeigen, dass die grundsätzliche Möglichkeit der Anerkennung dieser Verfolgungsgründe eine effektive Verbesserung für verfolgte Frauen darstellt, dass es aber in der Praxis weiterhin eine Reihe von Barrieren gibt, die eine tatsächliche Anerkennung der von Verfolgung betroffenen Frauen, trotz aller Debatten zu Frauenrechten, unnötig erschweren.

Die vorliegende Broschüre dokumentiert in ihrem ersten Teil eine Veranstaltung des Flüchtlingsrates gemeinsam mit verschiedenen Flüchtlings- und Frauenorganisationen, bei der in verschiedenen workshops Handlungsempfehlungen für die Beratung Betroffener, für Asylpraxis und Politik entwickelt wurden. In einem zweiten Teil veranschaulichen Beispiele aus der Praxis von Frauenhäusern die nach wie vor bestehenden Probleme gewaltbetroffener Flüchtlingsfrauen. Ein Einblick in die Entscheidungspraxis zu geschlechtsspezifischer Verfolgung und ein Leitfaden bilden den dritten Teil dieser Bestandsaufnahme.

Wir wollen mit dieser Broschüre, die mit Unterstützung des Europäischen Flüchtlingsfonds sowie der UNO-Flüchtlingshilfe in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen von verschiedenen Flüchtlings- und Frauengruppen und -häusern erstellt wurde, einen Beitrag zur Debatte um Verbesserungen der Situation betroffener Frauen leisten. Über Rückmeldungen und Kritik freuen wir uns.

Heft 137 als pdf

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!