Abschiebungen in den Sudan 2019

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[Juni 2019]

Die Haltung der Landesregierung zu Abschiebungen in den Sudan

Auf der Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel hat das niedersächsische Innenministerium das Thema Sudan auf die Tagesordnung gesetzt. Es wurde jedoch kein Beschluss für einen bundesweiten Abschiebungsstopp in den Sudan vereinbart.

Außerdem hatte sich bereits einige Wochen zuvor der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius an die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium gewandt, um von dort einen ad-hoc-Bericht zur Lage zu erbitten, wie das Innenministerium (MI) dem Flüchtlingsrat per Email mitgeteilt hat. Bis zur Vorlage eines solchen Lageberichts würden Abschiebungen in den Sudan „ausschließlich in besonders gelagerten Einzelfällen nach individueller sorgfältiger Prüfung vollzogen werden“, so das MI weiter. Das MI erklärte in der selben Email, wer gegenwärtig konkret von Abschiebungen betroffen sein könnte:

„Nach gegenwärtiger Sachlage werden momentan nur Gefährder, Straftäter, die erhebliche Straftaten begangen haben, und hartnäckige Identitätsverweigerer abgeschoben“.

Problematisch ist das Begriffspaar „hartnäckiger Identitätsverweigerer“, das rechtlich kaum zu fassen und weit auslegbar ist. Diese Bergiffsschöpfung scheint nun leider auch in Niedersachsen Eingang zu finden und damit zu mehr Rechtsunsicherheit führen.

Passbeschaffung/Ausstellung von Passersatzpapieren

Der Sudan nimmt nach unserer Kenntnis Personen, die abgeschoben werden sollen, nur auf, wenn diese einen gültigen sudanesischen Pass oder ein Passersatzpapier haben. Seit einiger Zeit stellt die Botschaft der Republik Sudan in Berlin Passersatzpapiere für sudanesische Staatsangehörige aus. Wie die sudanesische Botschaft am 18.06.19 dem Flüchtlingsrat telefonisch bestätigt hat, kann sie für Sudanes:innen, die in den Sudan reisen wollen, Passersatzpapiere ausstellen. Reguläre Pässe werden jedoch nur in der sudanesischen Botschaft in Brüssel ausgestellt.

Im März 2019 wurden einige Sudanesen zu einer Anhörung vor einem Delegierten der sudanesischen Botschaft vorgeladen. Auf dieser Grundlage kann die sudanesische Botschaft in Berlin nun Passersatzpapiere ausstellen, mit denen ggf. auch sudanesische Geflüchtete, die unter die oben genannten drei Kategorien fallen (Straftäter:innen, „Gefährder“. „hartnäckige Identitätsverweigerer“) abgeschoben werden.

Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen als Grund für Beschäftigungsverbot und Duldungsentzug

Dem Flüchtlingsrat sind einige Fälle bekannt geworden, in denen Sudanesen, die bisher eine Duldung hatten und zu der Anhörung vor dem Botschaftsdelegierten geladen worden waren, die Beschäftigung verboten und/oder die Duldung entzogen worden ist, mit der Begründung, dass nun Passersatzpapiere ausgestellt werden könnten und somit aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet worden seien. Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich Straftäter:innen, „Gefährder“ oder „hartnäckige Identitätsverweigerer“ nach „individueller sorgfältiger Prüfung“ abgeschoben werden, dürften die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei den wenigsten faktisch umgesetzt werden. Somit wären auch Beschäftigungsverbot und Duldungsentzug äußerst fragwürdig. Der Flüchtlingsrat hat das MI gebeten, dies zu prüfen und ggf. die Ausländerbehörden zu informieren, Beschäftigungsverbote wieder rückgängig zu machen und Duldungen wieder auszustellen.

Befürchtungen in Folge von Abschiebungen

Tatsächlich fand am 12. Juni 2019 eine Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers aus Lehrte in den Sudan statt. Der Betroffene gehörte zu den Personen, die im März zur Anhörung vor dem Botschaftsdelegierten vorgeladen worden waren. Außerdem war er zuvor zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er verbüßt hatte, womit er offensichtlich unter die Kategorie „schwerer Straftäter“ fiel.

Der Abgeschobene wurde nach Auskunft eines Bekannten, der mit ihm telefonieren konnte, nach der Ankunft in Karthoum zu einem Verhör abgeführt, das ca. vier Stunden andauerte. Das Telefonat fand nach dem Verhör statt. Der Abgeschobene beabsichtigte wohl, zu seiner Familie zurückzukehren. Dem Bekannten war es später nicht mehr gelungen, den Abgeschobene telefonisch oder auf anderem Wege zu erreichen. Der Bekannte hatte zuletzt am 19.06.2019 mit der Familie des Abgeschobenen telefonieren können. Zu diesem Zeitpunkt war er noch nicht bei der Familie, die ca. 1,5 Stunden Fahrtzeit von Khartoum entfernt wohnt, eingetroffen. Der Verbleib des abgeschobenen Menschen ist daher weiter unklar. Wegen der Unterbrechung der Kommunikationsstrukturen durch die Militärregierung ist der Kontakt zu Menschen im Sudan fast unmöglich. Das bedeutet auch, dass Abgeschobene kaum auf Schutz durch eine Öffentlichkeit hoffen können und gleichzeitig eine Bewertung, wie gefährdet Abgeschobene sind, nicht vorgenommen werden kann.

Viele Sudanes:innen befürchten, dass Informationen über exilpolitische Tätigkeiten, die nach den Erfahrungen von Oppositionellen im Ausland sehr genau vom Geheimdienst beobachtet werden, den Abgeschobenen zum Verhängnis werden können. Nicht selten werden Asyl(folge-)anträge von in Deutschland exilpolitisch aktiven Sudanes:innen abgelehnt mit der Begründung, dass diese Aktivitäten nicht herausragend genug seien, als dass eine Verfolgung daraus resultieren könne. Das kann sich bei der gegenwärtigen Lage im Sudan nun vollkommen anders darstellen. Es besteht die Gefahr, dass oppositionelle Aktivitäten den sudanesischen Sicherheitskräften auch über das Auslesen von Handys oder der Auswertung von social-media-Kommunikation bekannt wird und damit die Abgeschobenen wie auch andere mit diesen in Verbindung stehende Menschen in Gefahr geraten.

Fazit

Nach Ansicht des Flüchtlingsrats muss man davon ausgehen, dass alle Abgeschobenen bei Ankunft im Sudan von den Sicherheitskräften abgefangen und verhört werden und sie automatisch in den Fokus von Militär, Polizei und Geheimdiensten geraten und sie somit grundsätzlich gefährdet sind. Nicht einmal minimaler Schutz vor Verfolgung über kontinuierlichen Kontakt zu Menschen in Deutschland kann auf Grund der Kommunikationssperre durch das Militärregime gewährleistet werden. Ein bundesweiter genereller Abschiebungsstopp ist daher absolut notwendig!

Ausgewählte Medienberichte zu Sudan

Lage im Sudan, Deutsche Welle, 13.06.2019

Interview mit „Afrika-Expertin“ Annette Weber, SPIEGEL online, 12.06.2019

Aktuelle Lage Sudan, Süddeutsche Zeitung 10-06-2019

Oppositionelle in Haft, taz, 08-06-2019

FRN Abschiebestopp, Braunschweiger Zeitung 30-05-2019

 

 

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