Darf ein Geflüchteter von den Behörden abgemeldet, vom Härtefallverfahren ausgeschlossen und anlässlich seiner Vorsprache in der Ausländerbehörde festgenommen und inhaftiert werden, weil er bei einem einmaligen behördlichen Kontrollbesuch tagsüber nicht in seiner Unterkunft angetroffen wurde? Dürfen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde Schutzsuchende mit körperlicher Gewalt niederringen und fixieren? Bei der Ausländerbehörde des Landkreises Leer tun sich Abgründe auf. Der Verein Afrikanische Diaspora Ostfriesland und der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. sind empört über das Vorgehen der Ausländerbehörde und protestieren gegen die gewalttätige Abschiebungspraxis, die offenbar vom Innenministerium gedeckt wird.
Der nigerianische Staatsangehörige Onyemaechi M. fiel aus allen Wolken, als ihn eine Schreiben der Geschäftsstelle der Härtefallkommission im Innenministerium vom 03.12.2025 darüber informierte, dass sein Härtefallverfahren eingestellt worden sei, weil er am 01.12.2025 nicht in seiner Unterkunft angetroffen und daher als „nach unbekannt verzogen“ abgemeldet wurde. Ein Missverständnis vermutend, wandte sich Onyemaechi M. mit seinen Unterstützer*innen an die Ausländerbehörde, das Sozialamt und das Innenministerium: Nahezu jede Nacht habe er in seiner Unterkunft geschlafen und werde dies auch weiterhin tun, zumal er sich eine positive Entscheidung im Härtefallverfahren erhoffe, einen vorläufigen Arbeitsvertrag habe und um eine Arbeitserlaubnis bemühe. Belege, die sein Bemühen um eine Arbeitserlaubnis und seine Anwesenheit in der Gemeinde Westoverledingen im Landkreis Leer belegten, fügte er bei. Zur „Klärung seiner aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten“ wurde Onyemaechi M. daraufhin für den 18.12.2025 in die Ausländerbehörde des LK Leer bestellt – und bei seinem Erscheinen dort festgenommen und inhaftiert. Nun befindet er sich in Abschiebehaft in Langenhagen, eine Abschiebung wird für Anfang Januar befürchtet. Der Protest des Flüchtlingsrats gegen dieses Vorgehen und die Einstellung des Härtefallverfahrens beim niedersächsischen Innenministerium wurde zurückgewiesen.
Noch schlimmer ging es zehn Tage zuvor Moussa D. aus der Elfenbeinküste: Anlässlich einer freiwilligen Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreises Leer wurde er am 09.12.2025 von dem Sachbearbeiter und einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes körperlich überwältigt. Der Sachbearbeiter trat ihm die Beine weg, beide stürzten sich auf ihn und hielten ihn am Boden fest. Im Anschluss wurde er 27 Stunden ohne Gerichtsbeschluss in Polizeigewahrsam festgehalten, bis er schließlich dem Amtsgericht Aurich vorgeführt wurde.
Ali Kone, Vorsitzender des Vereins Afrikanische Diaspora Ostfriesland e.V.:
„Noch zwei Wochen nach dem Vorfall sitzt mir der Schock über das Vorgehen der Ausländerbehörde in den Knochen. Kein Mitarbeiter der Behörde hat das Recht, Menschen körperlich anzugreifen und sie am Boden festzuhalten. Die geplante Abschiebung kann keine Rechtfertigung dafür sein. Unser ganzes Umfeld ist empört und fassungslos über diese Grenzüberschreitung. So verspielen Behörden jedes Vertrauen der Bevölkerung und verbreiten Angst unter allen, die von der Behörde abhängig sind.“
Simon Wittekindt vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. :
„Wir verurteilen die Eskalation der Abschiebepraxis im Landkreis Leer aufs Schärfste. Die Ausländerbehörde Leer überschreitet ihre Befugnisse: Mit rechtwidrigen und gewalttätigen Mitteln werden Geflüchtete vom Landkreis Leer verfolgt und kriminalisiert. Noch schlimmer ist, dass dieses Verhalten offenbar vom niedersächsischen Innenministerium gedeckt wird. Wir werden straf- und dienstrechtliche Mittel gegen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde prüfen und fordern eine transparente behördliche und politische Aufarbeitung der Vorfälle.“
Nach der Niedersächsischen Härtefallverordnung wird ein Härtefallersuchen nicht zur Beratung angenommen, wenn „… sich die Ausländerin oder der Ausländer nicht im Bundesgebiet aufhält oder der Aufenthaltsort nicht bekannt ist“. Darauf stützt sich das niedersächsische Innenministerium in seiner Ablehnung, obwohl der Betroffene selbst dem Innenministerium schriftlich mitgeteilt hat: „Seit dem Tag meiner Anmeldung im September 2025 wohne ich aber in der Einrichtung und habe den Wohnsitz nicht aufgegeben und bin nicht verzogen.“ Begründet wird der angeblich „nicht bekannte Aufenthaltsort“ mit einem einzigen Kontrollbesuch am 01.12.2025, an dem Onyemaechi M. nicht angetroffen wurde. Der Betroffene habe sich schließlich auch in früheren Jahren nicht an behördliche Auflagen gehalten. Will das niedersächsische Innenministerium die Prüfung im Härtefallverfahren auf diese Weise umgehen? Der Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf die Pläne des niedersächsischen Innenministeriums, das Härtefallverfahren durch formale Ausschlussgründe weiter zu verschärfen.
Im Falle von Herrn M. ist noch ein Eilrechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg anhängig. Derweil haben mehr als 50 Unterstützer*innen der beiden Betroffenen gestern vor der Ausländerbehörde in Leer gegen die geplanten Abschiebungen und die Praxis der Ausländerbehörde protestiert. Es war nicht die erste Demonstration dieser Art: Der Landkreis Leer fiel schon in der Vergangenheit mit rechtswidriger Praxis und unmenschlichen Abschiebungen auf, der Flüchtlingsrat Niedersachsen vermutete strukturellen Rassismus und Behördenwillkür. Umso wichtiger ist das beeindruckende Engagement vor Ort, u.a. des Vereins Afrikanische Diaspora Ostfriesland, des Offenen Antifaschistischen Treffens Nordwest und der Omas gegen Rechts Leer.
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