Der Flüchtlingsrat fordert Konsequenzen aus der rechtswidrigen Abschiebung der Uigurin Reziwanguli Baikeli nach China durch die Ausländerbehörde Rotenburg (Wümme) an vergangenen Montag. Der „bedauerliche Fall“ (Innenministerin Behrens) ist Konsequenz einer verfehlten Politik der Abschiebung um jeden Preis
„Das Mindeste, was die niedersächsischen Behörden jetzt tun müssen, ist eine Entschuldigung bei der leidgeprüften Familie, gepaart mit der Zusage, der zu Unrecht nach China abgeschobenen Mutter eine Rückkehr zu ihrer in Deutschland lebenden Tochter zu ermöglichen“. erklärt Claire Deery, Vorsitzende des Flüchtlingsrats.
Im konkreten Fall hatte das BAMF Frau Baikeli einen Schutz in Deutschland mit der Begründung verweigert, sie habe bereits Schutz in der Türkei gefunden und benötige daher keinen Schutz bei ihrer in Deutschland lebenden Tochter. Da die Ausländerbehörde eine Abschiebung in die Türkei mangels türkischer Papiere nicht umsetzen konnte, beschloss die Ausländerbehörde kurzerhand, die Uigurin nach China abzuschieben, und rechtfertigte dies mit der Aussage, das BAMF habe eine Abschiebung dorthin nicht ausdrücklich verboten. Mit viel Glück gelang es Frau Baikeli, aus China auf dem schnellsten Weg über Dubai in die Türkei zu fliehen, wo sie sich aber auch nicht sicher fühlt. Ihre Tochter lebt mit Flüchtlingsstatus in Deutschland.
Nach dem Motto: „Egal wohin, Hauptsache raus“ bemühen sich Ausländerbehörden in vielen Fällen, Geflüchtete abzuschieben – auch in Länder, für die das BAMF nie eine Prüfung von Abschiebungshindernissen vorgenommen hat. Der Flüchtlingsrat fordert, dass die Ausländerbehörden den Betroffenen in solchen Fällen regelmäßig mitteilen, dass eine Abschiebung in ein anderes Land in Erwägung gezogen wird, und ihnen Gelegenheit geben, vorher beim BAMF ggfs. Verfolgungsgründe und Hindernisse geltend zu machen, die einer solchen Abschiebung entgegenstehen. In dem Bestreben, möglichst viele Schutzsuchenden möglichst schnell abzuschieben, unterbleiben solche Vorsichtsmaßnahmen leider meistens. Die Panne, die der Anthropologe Adrian Zenz, der seit Jahren zur Verfolgung von Uigur*innen forscht, „ein niedersächsisches Menschenrechtsverbrechen“ nennt, hat insofern System: Sie ist Ausfluss und Ergebnis einer Politik, die um jeden Preis Abschiebungszahlen erhöhen will.
Ein Zusammenleben von Frau Baikeli mit ihrer im Landkreis Schaumburg lebenden Tochter könnte auch im Rahmen eines erweiterten Familiennachzugs ermöglicht werden. Darüber entscheidet die deutsche Botschaft auf der Basis einer Zustimmungserklärung der Ausländerbehörde unter der Voraussetzung, dass die Lebenshaltungskosten gedeckt sind und eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Eine solche besondere Härte dürfte angesichts des der Betroffenen zugefügten Leids vorliegen.
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