Syrischer Flüchtling Hussein Dauud: Abgeschoben – gefoltert – anerkannt

Der syrische Flüchtling Hussein Dauud wurde nach einer endlosen Odyssee durch deutsche Asylverfahren und syrische Folterkeller mit Bescheid vom 30. Aufgust 2011 vom Bundesamt als Flüchtling gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG anerkannt.

Die Geschichte des Hussein Dauud steht exemplarisch für die Versuche der deutschen Behörden, Flüchtlinge trotz drohender schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen nach Syrien abzuschieben.

Am 10.12. 2000 wurde der Kurde ins Flugzeug gesetzt und den syrischen Verfolgungsbehörden übergeben, nachdem er auf Betreiben der Bezirksregierung Braunschweig zunächst in ein sog. „Ausreisezentrum“  eingewiesen und dort massiv unter Druck gesetzt worden war, durch Briefe an seine Verwandten an seiner eigenen Abschiebung aktiv mitzuwirken. Gleich nach seiner Ankunft in Damaskus wurde Hussein D. festgenommen, verhört, in das berüchtigte Gefängnis „Palästina“ eingewiesen und dort schwer gefoltert.

Niemand hat bis heute die politische Verantwortung für das Unrecht übernommen, das Hussein Dauud angetan wurde. Die Verantwortung war – wie so oft – auf viele Personen und Behörden verteilt, aber niemand war wirklich zuständig. Das Auswärtige Amt erklärte Hussein Dauud kurzerhand zum „Ausnahmefall“, und die Vollzugsbehörden gingen zum Alltag über. Nach einer kurzen Anstandsfrist nahm das Land Niedersachsen die zunächst ausgesetzten Abschiebungen nach Syrien wieder auf, ohne auch nur eine Klärung der Gründe und Umstände für die Verfolgung von Hussein Dauud abzuwarten. Zur Begründung stützte sich das Innenministerium auf die – unzutreffende – Behauptung, Hussein Dauud sei erst zwei Monate nach erfolgter Abschiebung in Syrien inhaftiert worden, und es sei daher „nicht sehr wahrscheinlich, dass die Festnahme im direkten Zusammenhang mit Ereignissen steht, die vor der Abschiebung stattgefunden haben“.

Als das Auswärtigen Amts diese Darstellung später dementierte und ausdrücklich feststellte, Hussein Dauud sei „nicht erst im Februar 2001 inhaftiert, sondern bereits nach seiner Ankunft in Damaskus im Dezember 2000 festgenommen“, wollte von einem Abschiebungsstopp niemand mehr etwas wissen. „Der Landesregierung liegen – auch nach Auswertung der vom Auswärtigen Amt übermittelten Auskünfte im Fall des Herrn D. – keine Hinweise für die Notwendigkeit eines generellen Abschiebungsstopps vor. Erforderlich aber auch ausreichend ist vielmehr eine eingehende individuelle Prüfung jedes Einzelfalls durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte“, beschied das Innenministerium eine Kleine Anfrage des PDS-Abgeordneten Christian Schwarzenholz am 16.10.2001.

Damals wie heute lagen der niedersächsischen Landesregierung die Berichte von amnesty international und anderen Menschenrechtsorganisationen vor, wonach Gefangene in syrischen Gefängnissen systematisch gefoltert werden. Auch Hussein Dauud wurde  in dem Gefängnis „Palästina“ so schwer misshandelt, dass er in der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt werden musste. Unter anderem wurde ihm vorgeworfen, in Deutschland an einer Demonstration gegen die syrischen Machthaber beteiligt gewesen zu sein.

Am 4.2.2001 wurde er in dem Sajdnaja Gefängnis in der Nähe von Damaskus verlegt, wo die Haftbedingungen etwas besser waren. Am 26.06. wurde einem Vertreter der deutschen Botschaft ein Gespräch mit Hussein Daoud gestattet, das allerdings in Anwesenheit des syrischen Geheimdienstes stattfand. Das Auswärtige Amt stellte fest, dass Hussein D. „dem Augenschein nach“ keine Verletzungen aufwies, räumte aber ein, dass der Gefangene nicht habe frei sprechen können. Hussein D. berichtete später, dass dieser Besuch für die Behörden ein Anlass für weitere Verhöre und Befragungen durch verschiedene syrische Geheindienste darstellte. Erst Mitte September 2001 konnten seine Eltern ihren Sohn zum ersten mal im Gefängnis besuchen. Hussein befand sich bei dem Besuch seiner Eltern in einem erschreckenden Zustand und konnte nicht ohne grosse Schmerzen auf seinen Füssen stehen.

Anfang November 2001 teilte das Auswärtige Amt in einem Brief an die Bundestagsabgeordnete Heidi Lippmann (PDS) mit, dass sich Hussein D. auch weiterhin in syrischer Haft befindet. „Zur Frage, was Herrn D. vorgeworfen wird, hat die syrische Regierung inzwischen u.a. auf mutmaßliche terroristische Aktivitäten und eine angebliche Mitgliedschaft in der kurdischen Arbeiterpartei PKK hingewiesen“, heißt es in dem Schreiben. Eine mögliche Freilassung werde derzeit gerichtlich geprüft.

Hussein Dauud blieb weiter in haft. Erst am 20. März 2002 wurde er wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation, versuchter Spaltung Syriens und seiner Teilnahme an einer regimekritischen Demonstration  gegen die syrischen Machthaber während seines Aufenthalts als Asylsuchender in Deutschland zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Nach seiner Freilassung am 28.12.2002 wurde Hussein Dauud zum Kriegsdienst eingezogen, den er am 30.03.2005 beendete. Auch weiterhin wurde er vom syrischen Geheimdienst drangsaliert und immer wieder vorgeladen. Aufgrund des gegen ihn verhängten Ausreiseverbots und der behördlichen Observation gelang es ihm erst im April 2010, aus Syrien zu fliehen.

Der Fall des Hussein Dauud steht exemplarisch für den Versuch der Behörden, Menschenrechtsverletzungen in Syrien kleinzureden und Verfolgungsfälle im Interesse guter Geschäfte mit dem syrischen Regime zu bagatellisieren. Die Geschichte wiederholt sich: Nach Bekanntwerden weiterer Fälle von Inhaftierung und Misshandlung abgeschobener Flüchtlinge wurden Deportationen nach Syrien Ende 2009 erneut befristet ausgesetzt, jedoch kurze Zeit später wieder aufgenommen, ohne dass eine Aufklärung in der Sache erfolgt wäre  ( siehe hier). An dieser Ignoranz änderte auch das Bekanntwerden weiterer Fälle von menschenwidriger Behandlung nach der Abschiebung nichts.  Die Lobhudelei des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 28. Februar 2011 auf das angeblich so weltoffene, tolerante und moderne syrische Regime (siehe hier) verdeutlicht den Stellenwert, den Menschenrechtsfragen hierzulande besitzen.

gez. Kai Weber

Nachtrag: Ein taz-Artikel über den Flüchtling findet sich hier

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5 Gedanken zu „Syrischer Flüchtling Hussein Dauud: Abgeschoben – gefoltert – anerkannt“

  1. leider nicht nur her hussein d. tausende kurde aus syrien sind seit mindsten 10 jahre hir in deutschland sind in wohnen heim meisten ligen in wald ohneVerkehr die deutsche behörden ob in syrien oder hir sind fast gleiche interessieren an ihren arbeit menschen recht ist letzte was die an die denken.Hauptsache das die was verdinnen das ist doch traurisch aber das leben ist soo

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  2. ich bin seit 11 jahre hier in deutschland mit fast 200 flüchtlinge andre sind seit 17 jahre keine hofnung zum leben meher was von mensch rechtheit 17 jahre keine arbeit keine zukunf weit von seine familiya ich kann nicht verstehen wie leben die leute in unsere auslander behörde viele leute denken das die in auslander behörde u chef in wohnen heim arbeiten zusamen ich hoffe das die in dise seite bissen sich an mohlau witenberg intressiren wir brauchen helfe danke

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    • Wichtig wäre, dass alle Flüchtlinge aus Syrien, die irgendwie exilpolitisch tätig waren oder sind, jetzt Folgeanträge stellen. Die Chancen, als Flüchtling aus Syrien anerkannt zu werden, sind derzeit so gut wie nie.

  3. Dieses Email ist angerichtet an Herr Kai Weber seinen Komentar:
    Sehr geehrter Herr Kai Weber,

    Die Chancen was für die Syriesche Flüchtlinge sind gleich null wenn mann von einem Aufenthaltserlaubnis aus humanärischen Gründen beantragt oder wegen Politischen Verfolgung.
    Die Syriesche Flüchtlinge werden bei ihrer beantragungen von Aufenthaltserlaubnis nach einem Syrieschen Pass Verlangt,dies ist unmöglich von vielen Flüchtlingen Überhaupt für die Syriesche Staatenlose zu bekommen.
    Die Syriesche Botschaft weigert sich bei jedem Besuch in die Botschaft Pässe zu erstellen da viele auch Staatenlose sind,Einen Bescheinigung von der Syrieschen botschaft aus Berlin und bei dem Konsulate werden nicht ausgestellt,Selbst wird einen Bescheinigung nicht vorgestellt daß man sich persönlich vorgestellt habe.
    Bei meinem Letzten Besuch in die Botschaft wurde mir einen Bescheinigung ausgestellt mit den Konsulatrischen bestimmungen,dies Kann ich nicht besorgen und Verfüge über keinen Syrieschen Pass da wir staatenlose sind.
    Nach meiner Beantragung bei der Ausländerbehörde und meines gebeten,habe ich die Ausländerbehörde aufgefordert mit mir in die Botschaft zu reisen um dies selbst zu sehen daß der Botschaft sich weigert mir den Pass zu beschaffen,auch dies hat mir der Botschafter gesagt,daß nichts auszustellen wäre und auch in Zukunft nicht machbar wäre,weil uns nicht die Rechte zustehen und wir auch nicht anerkannt werden.
    Ich habe auch versteckte Kamera mit genommen die sie bemerkt haben und dies abgenommen haben,Ich selbst habe deutsche Kinder 2 und besitze einen Duldungserlaubnis wie bisher,nach mehreren versuche bei der Verwaltungsgericht habe ich bisher nicht einen erfolg gehabt dies zu erhalten.
    Ich habe auch einen Rechtsanwalt in der Sachen,Aber die Ausländerbehörde sagt mir bei jedem besuch dieses Satz:
    Nach unseres Überzeugung haben sie absichtlich eine Deutsche Frau als Lebensgefährtin ausgewählt um an einen Aufenthalt zu kommen;Der Deutsche gesetz ist bescheurt gelaufen und somit nicht akzeptabel;
    Nach meiner Überzeugung sind es Straftaten und Richtige beleidigungen von der Ausländerbehörde,ich habe dies auch bei der Polizei gemeldet,aber sie halfen sich gegenseitig und schicken mich ohne eine Strafanzeige immer weg,Auch diese worte fallen immer um;Sie könne sich eine tüte Kartoffel kaufen und einen Zwiebel Schellen das würde ihnen für eine Woche Reichen um zum Überleben.
    Diese Wörter wurden einmal gewarnt an die Ausländerbehörde durch meinen frühren anwalt,aber dies werden wiederholt weil einen neuen arbeiter im Landkreis arbeitet.
    Sie haben mir auch die Rechte verweigert auf einen zusammen wohnen mit meinem Kindern,bis ich geklagt habe,hat dir richter ungewollt gerne wie in seinem worten kam,mich bei meinem kindern anmelden lassen,ich habe gelitten und leide unter psychische problemen wegen so einen harten leben in deutschland mit damaligen gutscheine und wohnheim,von jeden seiten wird mann gepickst,wenn du dich wehrst denn wirst du nur fertig gemacht,mal musst du deinen geld wochentlich holen,mal garkeinen geld,mal musst du von heim raus und eine wohung suchen,mal keine arbeitserlaubnis,und und und

    Ich werde bald dafür sorgen dass ich öffentlich an die bildzeitung gehe
    ich werde die ausländerbehörde in sicht nehmen,dies sind unmenschlichkeiten

    dies habe ich der ausländerbehörde auch gesagt,der mitarbeiter und die mitarbeitern haben mir gesagt,
    und gedroht haftbefehl zu erlassen,wenn dies passiert und somit versuchen die solange mich im knast verrecken zu lassen,seine gerede und beleidigungen kann ich nicht mehr ertragen,ich hatte es auf meinem handy per recorder aufgenommen und zur polizei gebracht,diese datei wurde von der polizei angehört und haben die mir versprochen etwas zu übernehmen,was ich dennach bekamm war folgenes,
    einen schriftlichen bescheid von den bürgermeister über einen jahr verbot mich bei der behörde zu melden und meine sachen sollte ich schriftlich machen

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