OVG Lüneburg verhandelt im April 2021 über Asylanträge in Griechenland anerkannter Flüchtlinge

OVG Münster stoppte im Januar 2021 Abschiebungen in Griechenland anerkannter Flüchtlinge

Das Oberverwaltungsgericht Münster fand Ende Januar 2021 klare Worte zur Situation von anerkannten Flüchtlingen in Griechenland: Dort bestehe für diese Menschen die Gefahr, dass sie „ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können.“ Ihnen drohe im Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und damit eine Verletzung von Art. 3 EMRK. Damit erkennt das höchste Verwaltungsgericht des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen die tatsächliche Lage in Griechenland an und stoppt Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge aus Nordrhein-Westfalen dorthin. PRO ASYL hat direkt nach den Urteilen aus Münster eine erste Bewertung vorgenommen.

Zahlreichen Geflüchteten in Niedersachsen wird Abschiebung nach Griechenland angedroht

In Niedersachsen sieht die Lage anders aus. Hier sind zahlreiche Menschen in gleicher Lage von Abschiebung nach Griechenland bedroht und müssen sich in langwierigen Gerichtsverfahren mühsam dagegen wehren. Und dass, obwohl Niedersachsen doch gemeinsam mit dem Bund derzeit anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland aufnimmt, in Anerkennung der prekären und inhumanen Lebenssituation für Geflüchtete dort.

Daher hatte der Flüchtlingsrat Niedersachsen im November 2020 mit Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie und Paritätischem in Niedersachsen einen Abschiebungsstopp nach Griechenland angemahnt. Die Landesregierung sieht sich aber als unzuständig an und verweist auf die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF jedoch lehnte in der Vergangenheit die Asylanträge von Menschen mit einem Schutzstatus in Griechenland systematisch ab oder aber entscheidet gar nicht über die Anträge. Wie die WAZ im Februar 2021 berichtete, habe das BAMF die Asylverfahren von in Griechenland bereits anerkannten Flüchtlingen bereits seit mehr als einem Jahr rückpriorisiert. Zum Stand 27. Januar 2021 waren davon demnach 3.420 Verfahren gestoppt worden, darunter viele Verfahren von Familien. Ingesamt seien 8.252 Geflüchtete vom Entscheidungsstopp betroffen.

Entscheidungsstopp des BAMF wirkt sich auch in Niedersachsen aus

Unter den vom faktischen Entscheidungsstopp betroffenen Geflüchteten leben auch viele in Niedersachsen. So begleitet der Flüchtlingsrat Niedersachsen etwa das Verfahren eines 26-jährigen Afghanen, der aufgrund seiner Schwerbehinderung zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Personen zählt. Seinen Asylantrag vom September 2019 hat das BAMF bis heute nicht beschieden, weswegen seine Rechtsanwältin bereits im Oktober 2020 Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingelegt hat. Doch auch über die Untätigkeitsklage wurde bisher nicht entschieden (sh. Bericht vom 26. November 2020, Fallbeispiel 1). Hinzu kommt, dass der Mann nach über 18 Monaten noch immer in einer niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtung leben muss.

Aber auch die vor dem Entscheidungsstopp bereits abgelehnten Asylverfahren führen berechtigterweise zu vielen Gerichtsprozessen, denn die Geflüchteten wehren sich gegen die Abschiebung in die griechische Obdachlosigkeit. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begleitet mehrere Familien und Einzelpersonen aus Afghanistan, Eritrea, Irak und Syrien, die berechtigterweise in der Europäischen Union internationalen Schutz erhalten haben. Da der Schutzstatus jedoch nur in Griechenland gilt, stecken diese Menschen in Deutschland in langwieriger und unerträglicher Unsicherheit fest.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt im April 2021

In Niedersachsen gibt es – anders als in Nordrhein-Westfalen – derzeit noch keine aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage der in Griechenland anerkannten Flüchtlinge, aber entsprechende Verfahren sind vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig. Das Lüneburger Gericht hat in mehreren Verfahren Berufungen gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zugelassen. Am 19. April 2021 stehen nun zwei mündliche Verhandlungen zu Verfahren in Lüneburg an (10 LB 244/20 und 10 LB 245/20/ Vorinstanz jeweils: VG Osnabrück, Az.: 5 A 363/18 und Az.: 5 A 365/18; dazu die Berufungszulassungsbeschlüsse des OVG Lüneburg vom 18. November 2020/ Az. 10 LA 227/20 und vom 19. November 2020, 10 LA 228/20). Verhandelt wird zunächst über zwei Verfahren von alleinstehenden syrischen Frauen.

Daneben hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in zwei weiteren Verfahren mit vergleichbarer Thematik ebenfalls die Berufung zugelassen (Aktenzeichen: 10 LB 41/21 und LB 45/21; Vorinstanz jeweils: VG Osnabrück, Az.: 5 A 762/19 und Az.: 5 A 706/19). Zu diesen beiden Verfahren sind Termine für die mündliche Verhandlung aktuell nach Auskunft des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg noch nicht terminiert. Wann diese Verfahren entschieden werden, steht aktuell nicht fest.

Jüngere Abschiebungen aus Niedersachsen nach Griechenland

Zwar hat Niedersachsen 2020 laut Statistik nur zwei Personen selbst nach Griechenland abgeschoben (davon eine nach Dublin-III-Verordnung), aber eine von der Stadt Osnabrück abgeschobene Person gehörte zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen konnte mittlerweile den Kontakt herstellen. Die geflüchtete Person ist in Griechenland auf der Straße gelandet, ohne jegliche Versorgung. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort werden wir die Situation dokumentieren und die geflüchtete Person bestmöglich unterstützen.

Sofortiger Abschiebungsstopp nötig

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert einen sofortigen Abschiebungsstopp nach Griechenland. Wir fordern weiterhin, dass die niedersächsische Landesregierung alle betroffenen Geflüchteten, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes leben, umgehend in die Kommunen verteilt. Es kann nicht sein, dass – unter der Annahme möglicher Abschiebungen nach Griechenland in der fernen Zukunft – die Landesregierung Geflüchtete während der Pandemie über Monate oder Jahre in den Lagern festhält und damit jedes Ankommen in Niedersachsen unmöglich macht.

Mehr

Wegweisendes Urteil: OVG Münster stoppt Abschiebungen nach Griechenland. Presseinformation PRO ASYL vom 26. Januar 2021

Humanität und Solidarität geht anders: Schluss mit Abschiebungen zurück ins griechische Elend!, News PRO ASYL, 10. Dezember 2020

Humanität und Solidarität geht anders: Schluss mit Abschiebungen zurück ins griechische Elend! Gemeinsame Presseinformation, 10. Dezember 2020

Information zur Situation international Schutzberechtigter in Griechenland, Stiftung PRO ASYL & Refugee Support Aegean, 09. Dezember 2020 (Langfassung der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereichten Stellungnahme hier)

#Wärmefüralle: mehr Schutzsuchende aus Griechenland aufnehmen! 09. Dezember 2020

Gemeinsames Plädoyer für einen Abschiebungsstopp nach Griechenland, Gemeinsame Presseinformation, 26. November 2020

Fallbeispiele drohender Abschiebungen nach Griechenland, 26. November 2020

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3 Gedanken zu „OVG Lüneburg verhandelt im April 2021 über Asylanträge in Griechenland anerkannter Flüchtlinge“

  1. „Da der Schutzstatus jedoch nur in Griechenland gilt, stecken diese Menschen in Deutschland in langwieriger und unerträglicher Unsicherheit fest.“

    Diese Aussage ist so nicht korrekt. Der Schutzstatus gilt zumindest in der EU, wenn nicht sogar in der gesamten Welt, abgesehen vom Herkunftsland. Hierzu muss lediglich ein Flüchtlingspass ausgestellt werden. Dies tun die griechischen Behörden auf Antrag auch recht unkompliziert und schnell.

    Mit Flüchtlingspass dürfen anerkannt Schutzberechtigte innerhalb der EU reisen und sich bis zu 90 Tagen legal in Deutschland aufhalten. Was sie hingegen nicht sollten ist einen weiteren Asylantrag stellen.

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  2. Abschiebungen sind durch nichts vertretbar. Mit unseren Werten ni cht vereinbar. Ich frage mich ob in den Behörden, die entscheiden, Menschen mit Herz arbeiten, oder Algorithmen gesteuerte Roboter.

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  3. Hallo
    Ja,den Menschen muss geholfen werden. Auch die anderen EU Staaten müssen endlich anteilmäßig die anerkannten Flüchtlinge aufnehmen und adäquat versorgen.Auch muss Griechenland endlich eine menschenwürdige Versorgung sicherstellen.Deutschland kann aber nicht Alle aufnehmen,wo sind die anderen Staaten?
    Das ist keine EU, keine Gemeinschaft,man schämt sich für diese Haltung.Schande! Schande!

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