Das Projekt Wege ins Bleiberecht (WIB) beschäftigt sich mit den rechtlichen
Perspektiven zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis bei Langzeitgeduldeten.
Eine wichtige gesetzliche Regelung in diesem Zusammenhang ist der § 25b
Aufenthaltsgesetz, welcher eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration
vorsieht. Wann eine nachhaltige Integration per Gesetzeslage vorliegt, haben wir
in der folgenden Arbeitshilfe ausführlich dargestellt. Die Broschüre
beschäftigt sich intensiv mit den gesetzlichen Voraussetzungen des § 25b
Aufenthaltsgesetz und orientiert sich dabei eng an der niedersächsischen
Erlasslage. Sie können die Arbeitshilfe hier als pdf-Datei herunterladen Broschüre _ Wege ins Bleiberecht.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...