Die Bundesregierung will mit juristischen Tricks die Dublin-Verordnung aushebeln

Seit der Corona-Krise sind Dublin-Abschiebungen vollständig ausgesetzt. Wenn darüber die sechsmonatige Überstellungssfrist (bei Untertauchen: 18 Monate) abläuft, hat dies zur Folge, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Asylanträgen auf die Bundesrepublik übergeht. Diese Zuständigkeitsregelung, die der Bundesregierung schon lange ein Dorn im Auge ist, soll bewirken, dass die Durchführung eines Asylverfahrens nicht jahrelang durch Streitereien über die Zuständigkeit verzögert wird.

Um zu erreichen, dass die Aussetzung von Dublin-Abschiebungen eine Überstellung von Asylsuchenden in Dublin-Vertragsstaaten verhindert, hat sich die Bundesregierung für eine einheitliche europäische Verlängerung der Dublin-Überstellungsfristen eingesetzt. Die EU-Kommission lehnt dies jedoch ab und teilt den Staaten mit: „Wird die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat nicht innerhalb der geltenden Frist durchgeführt, so geht die Zuständigkeit nach Artikel 29 Absatz 2 der Dublin-Verordnung auf den ersuchenden Mitgliedstaat über.“ Und weiter: „Keine Bestimmung der Verordnung erlaubt es, in einer Situation wie der, die sich aus der Covid-19-Pandemie ergibt, von dieser Regel abzuweichen.“

Entgegen dieser eindeutigen Formulierung will die Bundesregierung laut WELT vom 24.04.2020 dennoch versuchen, Asylsuchende auch nach Ablauf der Dublin-Frist noch in Dublin-Vertragsstaaten abzuschieben. Die Überstellungsfrist könne zwar nicht verlängert, aber „unterbrochen“ werden, so die spitzfindige Begründung. Die WELT gibt den Bundesinnenminister wie folgt wieder:

„Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Horst Seehofer (CSU) argumentiert auf WELT-Anfrage, die EU-Kommission habe lediglich festgehalten, dass das Verstreichen der Überstellungsfristen „den Übergang der Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat nach sich zieht“. Die Kommission gehe „jedoch nicht darauf ein, ab welchem Zeitpunkt die Überstellungsfrist zu laufen beginnt“. Nach Angaben des Ministeriums stellt die Dublin-Verordnung in Artikel 27 klar, dass eine Aussetzung „der Überstellungsentscheidung von der zuständigen Behörde angeordnet werden kann“.“

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“, Dietlind Jochims,  kritisiert das BMI scharf:

„Man lässt die Menschen so vollkommen hängen, für deren Asylverfahren Deutschland zuständig geworden ist.“ Die Juristen, mit denen sie gesprochen habe, seien sich einig, dass das Vorgehen des BAMF so nicht rechtens sei. Auch die EU Kommission sähe das so. „Vermutlich wird in vielen mühsamen einzelnen rechtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Aussetzung gestritten werden müssen“, so die evangelische Pastorin. „Für die Schutzsuchenden wäre das eine unnötige zusätzliche Zeit der Unsicherheit und Ungewissheit.“

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