Bremer Modell in Niedersachsen?

Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne werden in der kommenden Plenarwoche einen Entschließungsantrag (Drs. 17/1619) in den Landtag einbringen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, „für alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz […] die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell zu prüfen.“ Ferner ist geplant, „… für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus im Rahmen eines Modellversuchs einen „Anonymen Krankenschein“ in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der medizinischen Flüchtlingshilfe in Hannover und Göttingen einzuführen, der diesem Personenkreis die Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung ermöglicht, ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.“

Die erstmalige Beratung dieses Antrages fand bereits am 25.06.2014 statt. Die Einbringungsrede von Dr. Christos Pantazis lässt eine engagierte und hoffentlich auch zeitnahe Umsetzung des Vorhabens erwarten. Der Tagesordnung des 19. Tagungsabschnittes (15. bis 18.12.2014) ist zu entnehmen, dass die abschließende Beratung diese Antrages unter dem TOP 45 (Donnerstag, 18.12.2014 | 14:25 Uhr) stattfindet. Die CDU hat dagegen am 09.12.2014 einen Antrag („Rechtsstaatlichkeit bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Niedersachsen beachten!“ Drs. 17/2499) eingereicht, in dem der Modellversuch des „Anonymen Krankenscheins“ aus rechtsstaatlicher Sicht abgelehnt wird. Die beiden Anträge werden daher unter TOP 45 gemeinsam beraten werden.

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