[Januar 2018]
Zu den ersten kommunalen Herausforderungen bei der Aufnahme von Geflüchteten gehört die Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterbringung, die die Integration der Aufgenommenen in die (lokale) Gesellschaft ermöglicht und ihre soziale, kulturelle und politische Partizipation gewährleistet. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn Geflüchtete selbstbestimmt in eigenem, also selbst angemietetem Wohnraum leben. Das dezentrale Wohnen ist nicht nur in der Regel kostengünstiger als eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, sondern auch unter humanitären Gesichtspunkten geboten. „Eine Wohnung ist Lebensmittelpunkt, Rückzugsort und elementare Grundlage für Lebensqualität und Teilhabe“ (Deutscher Caritasverband), sie garantiert die Privatsphäre der Geflüchteten und schafft die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Ein dezentrales Wohnen ist nach den Regelungen des Asylgesetzes auch im laufenden Asylverfahren möglich.
Gemeinschaftsunterkünfte erschweren dagegen die Integration und Teilhabe der Geflüchteten nachhaltig. Die Unterbringung in solchen Lagern bedeutet einen starken Eingriff in die Autonomie von Flüchtlingen.
Auch wenn die Beschaffenheit der Gemeinschaftsunterkünfte mitunter deutlich variiert, beeinträchtigt die Unterbringung in diesen provisorischen Orten die Bewohner:innen in gravierender Weise. Das unfreiwillige Zusammenleben von Fremden, von denen nicht wenige unter Traumatisierungen leiden, auf beengtem Raum und für eine unbestimmte Dauer bedeutet für viele Menschen eine psychosoziale Belastung. Hinzu kommen fehlende Privatsphäre, Fremdbestimmung, Lärm und Unruhe sowie lange Phasen ohne Beschäftigung. Gemeinschaftsunterkünfte sind strukturell konfliktfördernd, sie erzeugen Isolierung und Stigmatisierung.
Aktuelle Studien belegen, dass insbesondere geflüchtete Frauen unter den Bedingungen in den Unterkünften leiden. Sie empfinden sowohl die Fremdbestimmtheit als auch die bürokratischen Regeln als belastend. Außerdem sind Frauen in den Unterkünften häufig häuslicher Gewalt, psychischem Druck und sexuellen und diskriminierenden Übergriffen ausgesetzt; sie fühlen sich in denLagern oft unsicher und gefährdet.
Darüber hinaus werden die Bewohner:innen durch die oft abgelegene Lage, die spartanische Ausstattung und die Abgrenzung der Einrichtungen durch Zäune und Wachdienste gesellschaftlich isoliert. Diese häufig markante Trennung zwischen den Bewohner:innen der Unterkünfte und der Nachbarschaft führt dazu, dass Geflüchtete dauerhaft als „Fremde“ stigmatisiert werden, von denen sich die lokale Bevölkerung distanziert. Die Bewohner:innen der Unterkünfte wiederum fühlen sich ausgegrenzt und sind abhängig von Betreuer:innen und Wachpersonal, die – vielfach unkontrolliert – über weitreichende Befugnisse verfügen und eine direkte wie indirekte soziale Kontrolle ausüben. Diese schwierigen Lebensbedingungen, die Ausgrenzung, die strukturellen Gegebenheiten des Asylsystems und der Verlust an Autonomie fördern Konflikte und Spannungen in den Unterkünften. So kann trotz Wachdiensten in den Unterkünften häufig die Sicherheit der Bewohner:innen, insbesondere von Frauen und Kindern, nicht gewährleistet werden.
Die Einrichtungen können daher nur Notbehelfe in Phasen akuten Wohnraummangels sein, um eine drohende Obdachlosigkeit zu verhüten. Die dezentrale Unterbringung aller Geflüchteten muss ab dem Moment der Aufnahme die Perspektive und das Ziel der Kommunen sein.
Solange Gemeinschaftsunterkünfte aufgrund des schwierigen Wohnungsmarkts noch unumgänglich sind, kann eine gelingende kommunale Planung dazu beitragen, einige dieser Beeinträchtigungen abzumildern, Lebensbedingungen zu verbessern und Teilhabe zu ermöglichen. Derzeit sind die Bedingungen, unter denen Geflüchtete in solchen Einrichtungen leben, allerdings höchst heterogen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass in Niedersachsen im Gegensatz zu mehreren anderen Bundesländern keine verbindlichen Standards für Gemeinschaftsunterkünfte existieren. Bis solche einheitlichen und verbindlichen Vorgaben bundesweit oder zumindest auf Landesebene eingeführt sind, ist es nicht zuletzt menschenrechtlich geboten, diese auf kommunaler Ebene umzusetzen. Solche Standards gehen dann deutlich über die bisher vorwiegend herangezogenen allgemeinen baurechtlichen Vorgaben und die Regelungen zum Brand- und Infektionsschutz hinaus. Orientiert an etablierten Qualitätskriterien umfassen solche Standards die Planungsphase, die baulichen Bedingungen, die soziale Betreuung, den Betrieb der Einrichtung und die Frage der Autonomie der Bewohner:innen.
Wenn sich Gemeinschaftsunterkünfte als Übergangslösungen nicht vermeiden lassen, müssen diese so gestaltet sein, dass die Bewohner:innen über ein größtmögliches Maß an Autonomie und Selbstbestimmung verfügen. Abseits gelegene Einrichtungen mit Umzäunung und Sicherheitsdiensten, Unterkünfte mit hoher Belegung sowie offene Hallenstrukturen sind keine Formen des Wohnens und müssen daher grundsätzlich vermieden werden. Für Unterkünfte gilt vielmehr: je kleiner und je näher am regulären Wohnen, desto besser. Die Einrichtungen sollten maximal 50 Personen aufnehmen und über abgeschlossene Wohneinheiten verfügen. Sie sollten in Wohngebieten liegen, baulich so in das jeweilige Viertel integriert sein, dass sie gar nicht erst als Flüchtlingsunterkünfte markiert sind, und an die örtliche Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Ärzt:innen, Supermärkte, Nahverkehr) angebunden sein. Die Einbeziehung der Nachbarschaften in die Planungen und eine gute Gemeinwesenarbeit erleichtern den Aufbau sozialer Kontakte, was wiederum die Integrations- und Teilhabeprozesse befördert.
Lektüre
Fact-Sheet „Ihre Rechte in der Flüchtlingsunterkunft“ : In diesem Fact-Sheet ( Stand Dez. 2019) werden die Themen „Privatsphäre in der Unterkunft“ und „Zuständigkeiten der Heimleitung“ knapp und praxisnah erörtert. Es enthält auch Kontaktadressen für die Stadt und Region Hannover.
Jutta Aumüller/Priska Daphi/Celine Biesenkamp, Die Aufnahme von Flüchtlingen in den Bundesländern und Kommunen. Behördliche Praxis und zivilgesellschaftliches Engagement. Expertise gefördert und herausgegeben von der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart 2015.
Charité Universitätsmedizin Berlin/Alexianer St. Hedwig-Krankenhaus, Abschlussbericht. Study on Female Refugees. Repräsentative Untersuchung von geflüchteten Frauen in unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland, Berlin 2017.
Simone Christ/Esther Meininghaus/Tim Röing, „All Day Waiting”. Konflikte in Unterkünften für Geflüchtete in NRW, Bonn 2017.
Simone Christ/Esther Meininghaus/Tim Röing, Konfliktprävention in Unterkünften – Selbstverantwortung geflüchteter Menschen stärken, Bonn 2017.
Deutsches Institut für Menschenrechte/Hendrik Cremer, Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen und den Bund, Dezember 2014.
Deutsches Institut für Menschenrechte/Heike Rabe, Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften, August 2015.
Deutsches Institut für Menschenrechte, Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Juli 2016 – Juni 2017, Berlin 2017.
Johanna Elle/Sabine Hess, Leben jenseits von Mindeststandards. Dokumentation zur Situation in Gemeinschaftsunterkünften in Niedersachsen, Göttingen 2017.
Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR-Forschungsbereich), Wie gelingt Integration? Asylsuchende über ihre Lebenslagen und Teilhabeperspektiven in Deutschland. Eine Studie des SVR-Forschungsbereichs und der Robert Bosch Stiftung, Berlin 2017.
Frank Gesemann/Roland Roth, Erfolgsfaktoren der kommunalen Integration von Geflüchteten, herausgegeben vom Forum Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 2017.
Hannes Schammann/Boris Kühn, Kommunale Flüchtlingspolitik in Deutschland, Bonn 2016.
Dieser Text ist zuerst erschienen in der Broschüre Zufluchtsort Kommune. Gelingende Aufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen, die der Flüchtlingsrat Niedersachsen im Rahmen des AMBA-Netzwerkprojekts herausgegeben hat.
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