Juristische Hintergründe zur Bezahlkarte

  1. Bundeseinheitliche Mindeststandards
  2. Fünfzig Euro Bargeldguthaben zu starr – Hannover-Position vom Städtetag bestätigt (30.09.2024). Darin: warum der individuelle Mehrbedarf geprüft werden muss.
  3. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 15/24 ER)
  4. Beschluss vom 30. Juli 2024, Sozialgericht Nürnberg, (S 11 AY 18/24 ER) darin: Alter Bescheid gilt fort (Ausgabe der Karte allein ist kein neuer Bescheid), der individuelle Bedarf muss ermittelt werden, u.a. weil jede:r Leistungsempfänger:innen innerhalb der Abteilungen den Bedarf selber verschieben kann.
  5. Beschluss vom 18. Juli 2024, Sozialgericht Hamburg (S 7 AY 410/24 ER), darin: pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende ist nicht haltbar, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden. Individuelle Mehrbedarfe müssen berücksichtigt werden
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