Verwaltungsgericht Hannover entscheidet am 20.11.2013 über Aufenthaltsrecht von Ahmed Siala

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Am 20. November 2013 wird das Verwaltungsgericht Hannover über den Antrag von Ahmed Siala auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts entscheiden, das ihm im Jahr 2001 vom Landkreis Hildesheim zu Unrecht entzogen wurde. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen appelliert an die niedersächsische Landesregierung und den Landkreis Hildesheim, den jahrzehntelangen Rechtsstreit um ein Aufenthaltsrecht von Ahmed Siala im Rahmen eines Vergleichs zu beenden und zu den Akten zu legen.

Seit 28 Jahre lebt der Libanese Ahmed Siala in Deutschland. Als sechsjähriges Flüchtlingskind floh er 1985 während des libanesischen Bürgerkriegs mit seinen Eltern aus der „Hölle von Beirut“ in den Landkreis Hildesheim. Der Mann der erst im März 2013 nach acht Jahren Zwangsaufenthalt in der Türkei wieder zurückgekehrten Gazale Salame kämpft in seinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover um sein Aufenthaltsrecht.

Zum Hintergrund einige Daten:

  • 1979 geboren in Beirut
  • 1985 Flucht aus Beirut nach Deutschland
  • 1990 Bleiberecht als staatenloser Flüchtling aus dem Libanon
  • 1994 Einbürgerung im Libanon wegen eines Einbürgerungsantrags des Vaters aus dem Jahr 1953
  • 2001 Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis, da Ahmeds Vater in einem türkischen Register aus 1975 erwähnt sei
  • 2005 Abschiebung der Ehefrau Gazale Salame (Önder) mit Kleinkind Schams
  • 2006 VG Hannover hebt Abschiebungsentscheidung des Landkreis Hildesheim gegen Ahmed Siala auf
  • 2007 OVG Niedersachsen bestätigt Entscheidung des Landkreis Hildesheim, Ahmed Siala das Aufenthaltsrecht zu entziehen
  • 2009 Bundesverwaltungsgericht hebt Entscheidung des OVG auf: Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten beachtet werden
  • 2010 Rücknahme aller Rechtsmittel und Antrag an die HFK unter Vermittlung des  nds. Innenministeriums
  • 2011 Ablehnung des Härtefallantrags für Ahmed Siala (trotz einer Mehrheit von vier positiven bei zwei negativen Stimmen und einer Enthaltung)
  • 2011 Entscheidung des Landgericht Bückeburg verdeutlicht, dass türkischer Registerauszug falsch ist
  • 2012 Landtag beschließt einvernehmlich die Rückholung von Gazale Salame
  • 2013 Gazale Salame (Önder) kehrt mit Schans und Gazi aus der Türkei nach Deutschland zurück

Eine Fallbeschreibung aus dem Jahr 2011 findet sich hier.

Die juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Entzugs derAufenthaltserlaubnis erscheint im Rückblick absurd. Ahmed Siala hat die ersten sechs Jahre seines Lebens im Libanon verbracht und die Türkei nie betreten. Er ist als kleines Kind nach Deutschland gekommen und hat als 11-jähriger ein Bleiberecht erhalten. Mit 15 Jahren wurde er im Libanon eingebürgert. Ihm vorzuwerfen, er habe als 18-jähriger nicht darauf hingewiesen, dass sein Großvater aus der Türkei stammen könnte, erscheint unbillig und weltfremd. Es ist an der Zeit, endlich einen Schlussstrich unter dieses unselige Kapitel zu ziehen und das Aufenthaltsrecht für Ahmed Siala im Vergleichswege zu verlängern.

weitere Hintergründe hier

 

gez. kai Weber

 

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