Gutscheinumtauschgruppe Göttingen fordert Umstellung auf Bargeld sofort

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Am gestrigen Mittwoch hat die designierte Niedersächsische Landesregierung ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Zur Frage „Bargeld oder Gutscheine“ für Flüchtlinge heißt es darin unmissverständlich: „Die rot-grüne Koalition wird (…) die diskriminierende Wertgutscheinpraxis beenden und durch Bargeldauszahlung ersetzen.“ [Koalitionsvertrag, S. 11] Die ohnehin zweifelhafte Rechtsauffassung der scheidenden Landesregierung wird somit nicht weitergeführt; der umgehenden Umstellung der Leistungen auf Bargeld steht nichts mehr im Wege.

Die bisherige Landesregierung hatte immer behauptet, die Gutscheinausgabe stelle die einzig rechtskonforme Art der Leistungsgewährung nach §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dar. Dem hatten sich die Verantwortlichen in der Stadt und im Landkreis Göttingen stets gebeugt und entsprechenden Beschlüssen ihrer Regionalparlamente die Umsetzung verweigert. Bezogen auf Nachzahlungen nach dem AsylbLG waren die Göttinger Kommunalverwaltungen sogar über die Vorgaben der bisherigen Landesregierung hinausgegangen. Dieses Vorgehen wurde durch ein Urteil des Sozialgerichts Hildesheim im Dezember nachträglich für rechtswidrig erklärt.

Die Gutscheingruppe fordert die Stadt und den Landkreis Göttingen auf, die Leistungausgabe ab sofort auf Bargeld umzustellen. Nach der „peinliche[n] Niederlage vor Gericht“ [Pressemitteilung der Grünen vom 13.12.2012] vom Dezember wäre dies ein klares politisches Signal und richtungsweisend auch für andere Kommunen des Landes.

Unabhängig vom Wechsel der landespolitischen Rahmenbedingungen läuft die rechtliche Auseinandersetzung bezüglich der Gutscheinausgabe weiter. Der Kerngedanke des BVerfG-Urteils zum AsylbLG, wonach die Sicherung des Existenz-minimums nicht migrationspolitisch relativiert werden darf, gibt dabei die Richtung vor. Bei einer Erörterung der Rechtslage in einem der Verfahren hat das Gericht denn auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gutscheinvergabepraxis durch Stadt und Landkreis Göttingen erkennen lassen.

Die Hauptverhandlung ist nun für den 25.02.2013 angesetzt. Das Sozialgericht Hildesheim tagt dazu in Göttingen und zwar ab 9.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts. Wir wünschen den Klägerinnen viel Erfolg!

Gutscheingruppe Göttingen, Februar 2013
Kontakt: gutscheingruppe@gmx.de | gutscheingruppe.cpunk.de

Pressemitteilung der Gutscheingruppe Göttingen [hier auch als pdf]

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1 Gedanke zu „Gutscheinumtauschgruppe Göttingen fordert Umstellung auf Bargeld sofort“

  1. Das Sozialgericht Hildesheim hat den für Montag, den 25.02.2013 angesetzten Gerichtstermin zur
    Rechtmäßigkeit der Gutscheinpraxis aufgehoben. Hintergund der Entscheidung bildet die nun offenbar
    unmittelbar bevorstehende Änderung der Erlasslage durch das Niedersächische Innenministerium auf
    Gundlage des Koalitionsvertrages. Die Stadt Göttingen hatte um Aufhebung des Termins gebeten.

    Vgl. http://gutscheingruppe.cpunk.de/index.html#aufgehoben

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