Die Entscheidung des VG Göttingen vom 6.9.2011 – Az. 3 A 163/09 – , in der einer Algerierin die Flüchtlingsanerkennung wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung gewährt wurde, ist nicht nur wegen der ausführlichen Falldarstellung und sensiblen Beweiswürdigung des Gerichts, sondern auch wegen der deutlichen Kritik am BAMF interessant:
Dieses sei nach Auffassung des Gerichts den „fundierten fachärztlichen Erkenntnissen … nicht substantiiert entgegengetreten. Vielmehr erschöpft sich deren Reaktion darin, allgemeine und nicht auf die besondere Situation der Klägerin bezogene Mutmaßungen zu Inlandsbezug und Rückkehrangst anzustellen“ (S.18). Es stellt sich die Frage, worin der Mehrwert von „Traumaspezialistinnen“ beim BAMF liegt, wenn anschließend eine derartige selektive und spekulative Beweiswürdigung zum Nachteil der Betroffenen erfolgt.
gez. Kai Weber
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