BGH: Abschiebungshaft gegen Slawik C. war rechtswidrig

Der BGH hat jetzt in einer Aufsehen erregenden Entscheidung vom 06.10.2011 die Abschiebungshaft gegen Slawik C. für rechtswidrig erklärt. Slawik C. hatte sich Anfang Juli 2010 in der Abschiebungshaft das Leben genommen. Der Rechtsanwalt der Familie, Peter Fahlbusch, hat die Entscheidung ausführlich gewürdigt, siehe hier.

Aufs Neue wird mit der Entscheidung unser Vorwurf gegen die Landesregierung untermauert, eine rechts- und verfassungswidrige Praxis der Ausländerbehörden bei der Verhängig von Abschiebungshaft zu befördern und zu begünstigen. Das niedersächsische Innenministerium weigert sich nicht nur, seiner fachaufsichtsrechtlichen Verantwortung nachzukommen und für eine verfassungskonforme und verhältnismäßige Anwendung der bestehenden Gesetze zu sorgen, es hält die Ausländerbehörden sogar dazu an, schneller und rücksichtsloser abzuschieben (siehe hier). Der 1995 von der früheren Landesregierung veröffentlichte Erlass zur Vermeidung von Abschiebungshaft wurde von niedersächsischen Innenministerium ersatzlos gestrichen.

Der Fall des Slawik C muss Konsequenzen haben: Es kann nicht angehen, dass die in Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte Freiheit der Person von vielen Ausländerbehörden in Niedersachsen weiterhin mit Füßen getreten wird. Dass die niedersächsische Abschiebungspraxis auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt wegen rechtswidriger Inhaftierung von Flüchtlingen gerügt wurde, spricht Bände.

gez. Kai Weber

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3 Gedanken zu „BGH: Abschiebungshaft gegen Slawik C. war rechtswidrig“

  1. Die Abschiebung war rechtswidrig, dadurch wird Slawik C. nicht wieder lebendig, aber ein gewisser Schünemann ist
    noch im Amt.
    Wie lange noch kann dieser Unmensch seine Unmenschliche Poltik durchsetzen ??? Ich habe es schon mehrfach gesagt, leider kann ich nicht so viel essen wie ich kotzen möchte !!!

    Antworten

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